Ein Kind bekommen als Freie Mitarbeiterin beim MDR

20. Juli 2016  

ein Erfahrungsbericht von Mareike Wiemann

Bitte beachten: Der folgende Bericht gibt lediglich meine Erfahrungen wieder, kein Anspruch auf Richtigkeit!!! Wer Fragen hat, kann sich gerne noch einmal an mich wenden. Wer Korrekturen einbringen will, bitte auch: mareike.wiemann@mdr.de

Außerdem sollte man beachten, dass die Leistungen, die ich bekommen habe, nur für Freie Mitarbeiterinnen (nachfolgend FM) gelten, die auch insgesamt unter den Tarifvertrag für FM fallen! Wer sich unsicher ist, ob dies der Fall ist: Wenn du Urlaubsgeld vom MDR erhältst, hast du meines Wissens nach auch Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftshilfe.

Kurz zu meiner beruflichen Situation: Ich arbeite beim MDR in SV-pflichtigen und SV-freien Schichten, dazu kommen SV-freie Honorare für Hörfunkbeiträge. Im Jahr vor der Geburt meines Kindes überwogen insgesamt die SV-freien Honorare.

Ich war vor der Geburt, je nach Beschäftigungsform, immer abwechselnd über den MDR oder die Künstlersozialkasse versichert.

1. Mutterschaftsgeld

Als FM beim MDR hast du Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftshilfe. Das heißt, dass der MDR im Zeitraum des Mutterschutzes (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) eine Unterstützung zahlt: pro Tag erhältst du letzten Endes 1/365 deines Vorjahresgehalts. Bei mir setzte sich diese Summe allerdings aus einer Zahlung der Krankenkasse und des MDR zusammen, die jeweils rund eine Hälfte übernahmen. Die Krankenkasse zahlte auch, da ich wegen meiner Zugehörigkeit zur Künstlersozialkasse „mit Anspruch auf Krankengeld“ versichert bin. Ist man nicht in der KSK, und du bekommst kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, zahlt der MDR alleine die Mutterschaftsunterstützung.

Um Mutterschaftshilfe vom MDR zu erhalten muss du nicht viel tun, außer

  • am letzten Tag vor Beginn des Mutterschutzes beim MDR arbeiten!!! Ich bin mir bis heute nicht sicher, ob es egal ist, ob man an diesem Tag einer SV-pflichtigen oder SV-freien Tätigkeit nachgeht, zur Sicherheit habe ich unseren Dienstplaner darum gebeten, an diesem Tag in einer SV-pflichtigen Schicht zu arbeiten. Die dieses Jahr eingeführte Durchversicherung für FM mit mehr als 70 Tagen entspannt diese Frage für viele in Zukunft. Im Zweifel fragst du deine HOLI-Mitarbeiter/in.
  • du bekommst vom Arzt einen Bescheid über den errechneten Geburtstermin, den du beim MDR einreichen musst, dieser darf allerdings frühestens 8 Wochen (glaube ich) vor dem errechneten Termin ausgestellt sein. Bringt also nichts, sich da zu beeilen.
  • den gleichen Bescheid musst du auch bei der Krankenkasse einreichen. Ich habe dem Bescheid direkt ein Schreiben beigelegt in dem ich erklärt habe, dass ich wohl Anspruch auf Mutterschaftshilfe vom MDR habe. So wussten die Bearbeiterinnen bei der Kasse direkt Bescheid und konnten den MDR kontaktieren, ich glaube, das hat die Sache insgesamt beschleunigt,

Ein Hinweis zur Dauer der vom MDR gezahlten Mutterschaftshilfe: Da mein Kind 11 Tage nach dem errechneten Termin zur Welt kam, erhielt ich von der Krankenkasse entsprechend länger auch mein Mutterschaftsgeld. Der MDR tut dies aber nicht! Er zahlt nur genau 14 Wochen Unterstützung – acht Wochen nach dem errechneten Termin ist Schluss, auch wenn der Mutterschutz dann noch läuft.

Da meine Honorare im Jahr vor meiner Elternzeit überwiegend selbstständig waren, war ich während der Zeit des Mutterschutzes und in der Elternzeit selbst über die Künstlersozialkasse versichert. Wer über den MDR pflichtversichert oder privat versichert ist, sollte sich auf jeden Fall informieren, wie der Versicherungsschutz während der Mutterschaft und in der Elternzeit ist.

Für gesetzlich Versicherte gilt: du solltest unbedingt „mit Anspruch auf Krankengeld“ versichert sein, denn nur die Leistung der Krankenkasse erhält den Versicherungsschutz – ansonsten endet die Versicherung mit Ende der Beschäftigung beim MDR.

2. Elterngeld

Das Elterngeld beantragt man beim Jugendamt. In Leipzig ist es am besten, mit dem ausgefüllten Antrag direkt in die Sprechstunde zu gehen, und über die „Fest-freie“ Beschäftigungssituation zu informieren. Es gibt eine Mitarbeiterin dort, die sich gut mit unserer Situation auskennt. Ich musste tatsächlich zur Berechnung des Antrags alle (!!) Monatsabrechnungen des Vorjahres vorlegen, ein Stapel von ca. 80 Blättern.

Man sollte unbedingt sehen, dass alle Honorare innerhalb des Mutterschutzes ausgezahlt werden, denn sobald während des Elterngeld-Bezugs Geld auf dem Konto eintrifft, muss dieser Betrag eigentlich vom Elterngeld abgezogen werden. Ich hatte während meiner Elternzeit noch eine Nachzahlung von der VG Wort. Weil der Betrag aber recht gering war, konnte ich hier andere Kosten (Fachliteratur etc.), die ich hatte, ausgleichend geltend machen, und durfte so das Geld behalten. Das ging formlos per Anschreiben, ich musste auch keine Quittungen einreichen. Wenn du die Hauptausschüttung der VG Wort in der Elternzeit erwartest, solltest du dir vielleicht überlegen, wie du das regelst.

Ich habe während der Elternzeit auch eine Einmalzahlung vom MDR erhalten, durch die Tarifverhandlungen. Diese Einnahme muss aber nicht mit dem Elterngeld verrechnet werden!

Zuletzt noch ein Hinweis für die Zeit nach der Elternzeit: Das Urlaubsgeld kann im Jahr nach der Elternzeit (Jahr 3) recht mager ausfallen, da du ja wahrscheinlich wenig verdient hast. Hier gibt es die Möglichkeit, das Vorjahr (Jahr 2) als sogenanntes „Eisjahr“ für die Berechnung wegfallen zu lassen, so dass dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit (Jahr 1) gerechnet wird. Das ist allerdings nur möglich, wenn du in Jahr 2 weniger als 72 Tage gearbeitet hast!!! Im Zweifel solltest du also überlegen, ob du vor der Geburt nicht ein paar Tage weniger arbeitest, um unter dieser Grenze zu bleiben und dann in Jahr 3 mehr Urlaubsgeld zu bekommen. Ich hoffe, das ist verständlich …

Man sollte den Hinweis mit dem Eisjahr dann auch auf dem Urlaubsantrag vermerken.

Durch die Babypause verliert man übrigens nicht seine Ansprüche auf Urlaubsgeld, Krankengeld etc.! Früher war das wohl so, es wurde aber geändert. So besteht wirklich kein Grund, die Elternzeit abzukürzen, bzw. zwischendurch immer wieder Schichten zu machen.

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