Am 21. und 22. April hatte der Personalrat Stuttgart zum ARD Freienkongress ins Funkhaus eingeladen. Freie aus ganz Deutschland kamen, diskutierten über Probleme und Möglichkeiten. Krönender Abschluss war die Gründung eines bundesweiten Freienrates.
„Spardruck – Multimedia – Strukturreform: mehr Respekt und Rechte für Freie“
Wenn gespart werden soll im öffentlich-rechtlichen Rundfunkt, dann werden die Freien hellhörig. Denn: Wen trifft der Sparprozess zuerst? Die Freien?! Sie betrachten besorgt, dass die Politik eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen hat, die Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definieren soll. Die Auftaktrunde des ARD-Freien-kongresses beschäftigte sich am Freitag deshalb mit eben dieser Zukunftsfrage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine MitarbeiterInnen.
Ehrlich machen! – der Bericht von Andrea Valentiner-Branth
TeilnehmerInnen der Podiumsdiskussion: Reinhart Binder Projektleiter ARD-Strukturreform, Prof. Hektor Haarkötter Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Cornelia Haß Bundesgeschäftsführerin dju in ver.di, Heike Raab Staatssekretärin für Medien Rheinland-Pfalz, Stefanie Schneider SWR-Landessenderdirektorin Baden-Württemberg, Hans-Albert Stechl SWR-Verwaltungsratsvorsitzender.
Der 20. KEF-Bericht hat empfohlen, dass der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 € um 30 Cent gesenkt werden könne. Gleichzeitig wurde prognostiziert, dass zum Ende der bis 2020 laufenden Beitragsperiode allerdings die in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Beitragsreserven dann aufgebraucht sein werden. Ab 2021 brauchen die öffentlich-rechtlichen Sender dann deutlich höhere Beiträge (rund 1,50 – 2,- €), um ihren Auftrag wie bislang ausfüllen zu können. Diese Prognose alarmierte die Politik, die daraufhin eine AG auf Länderebene einsetzte, die Auftrag und Struktur des öffentlich rechtlichen Rundfunks neu definieren soll. Ziel der AG ist auch, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten. Vorsitzende dieser AG sind die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab und ihr sächsisches Pendant Staatsminister Fritz Jaeckel. ARD und ZDF sollen nun bis September selbst Vorschläge machen, wie die Beiträge stabil bleiben können, sprich: wo kann gespart werden.
Rund 18.000 arbeitnehmerähnliche Freie sind in der ARD derzeit beschäftigt. Conny Haß von ver.di appellierte an die Anstalten, sich endlich ehrlich zu machen: Die Freien prägen das Programm, sie arbeiten häufig genauso wie die Festangestellten. „Ist es nicht an der Zeit, die die nicht dem Abwechslungsbedürfnis unterliegen, fest anzustellen?“ fragte sie unter dem Applaus des Publikums. (Abwechslungsbedürfnis: Das Bundesverfassungsgericht erkannte in einem Urteil an, dass Rundfunkanstalten aufgrund des Artikels 5 des Grund-gesetzes ein Abwechslungsbedürfnis bei den Beschäftigten haben und deshalb arbeit-nehmerähnliche Freie über die normalen arbeitsrechtlichen Fristen hinaus beschäftigen können). Ehrlich machen müsse sich auch die Politik. Wenn die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten bleiben solle, gehe das nicht mit Beitragsstabilität.
Es gehe darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Zukunft auskömmlich zu finanzieren, auch die Entwicklungsfähigkeit in der sich verändernden Medienwelt zu sichern. Das habe auch mit der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Rundfunkbeitrags zu tun. Der zu erarbeitende Staatsvertrag müsse am Ende von allen 16 Bundesländern akzeptiert und befürwortet werden. Ziel sei es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken, denn mit dem dualen Mediensystem habe Deutschland eine der besten Medienlandschaften auf dem Planeten. „Wir werden das Recht so anpassen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiter entwickeln kann“, versprach Heike Raab.
Dass aus neun Anstalten vier gemacht werden sollen, stehe nicht zur Diskussion, ver-sicherte Reinhard Binder. Der bisherige RBB-Justitiar leitet die ARD-interne Arbeitsgruppe, die den Ministerpräsidenten Vorschläge zu Auftrag und Struktur machen soll. Die Auto-nomie der neun Landesrundfunkanstalten zu erhalten, sei eine Prämisse der AG. Die andere sei, dass die linearen Programmangebote so bleiben wie sie sind. Davon hänge die Akzep-tanz des Beitrags ab, zeigte sich Binder überzeugt. Alles andere aber stehe zur Disposition: Verwaltung, Produktion, Technik; sich auf eine einheitliche Vorgehensweise bei Beschaf-fungen zu verständigen, technische und administrative Infrastrukturen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, um damit Kosten zu senken. Wie viel Geld man mit den Veränderungen einsparen wolle, wie viele Stellen, das könne er derzeit nicht beziffern. Viele Vorhaben seien auf lange Zeit angelegt, und zielten nicht darauf, Arbeitsplätze zu vernichten oder Beschäftigungsverhältnisse zu beenden. Man rede über sehr komplexe, langfristige Projekte. Honorare stünden nicht explizit auf der Liste, aber er hofft, dass es auch gelingt, tarifliche Rahmenbedingungen anzugleichen.
Reinhard Binder schilderte, es gebe von zwei Seiten Druck auf die ARD, sich zu einem integrierten Medienverbund zu entwickeln und die sehr unterschiedlichen Strukturen der Anstalten gemeinsam neu zu denken – zum einen durch die Digitalisierung auf programmlicher Ebene, die mehr Möglichkeiten schafft und zum anderen durch die Politik.
Medienprofessor Hektor Haarkötter kritisierte das Vorgehen der Politik in zweifacher Hinsicht: Eine finanzpolitische Vorgabe wie Beitragsstabilität könne nicht ernsthaft die Zielvorgabe für eine strukturelle und inhaltliche Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Und es sei auch nicht klug, die Betroffenen selbst mit der Lösung der Aufgabe zu betrauen. Er plädierte dafür, das Publikum in die Diskussion zu holen und über den öffentlich-rechtlichen Auftrag diskutieren zu lassen.
SWR-Landessenderdirektorin Stefanie Schneider hingegen unterstützt den von der Politik und der AG eingeschlagenen Weg: Was an Effektivität gehoben werde, müsse nicht am Programm gespart werden. Denn wenn dort gespart würde, würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk an Relevanz verlieren. „Lasst die Finger von den Programmen“ sei auch klarer Konsens der Gremienvertreter aller öffentlich-rechtlicher Anstalten, berichtete Hans-Albert Stechl, Verwaltungsratsvorsitzender des SWR. Die ARD lebe von ihrer Vielfalt, und gerade die Verortung des Programms im Regionalen werde zunehmend wichtig. Wenn zum Beispiel bei Ausschreibungen gespart werden könne, sei das okay; wichtig sei aber, dass die Einspareffekte nicht nur für die Beitragsstabilität genutzt werden, sondern auch, um das Programm zu stärken.
Aus dem Publikum kam durchaus Zustimmung zum Plan, Verwaltung und Technik innerhalb der ARD anzunähern. Aber die Freien KollegInnen machten auch deutlich, dass die Arbeits-bedingungen schon jetzt zu Unsicherheit und Qualitätseinbußen durch neue Techniken führen. Wenn Twitter und Facebook zusätzlich bedient werden müssen, wenn einzelne für drei Medien gleichzeitig Beiträge machen müssen, gehe das an die Qualität. Dazu kommen existentielle Sorgen, ausgelöst durch den Spardruck, der wiederum in den Anstalten zu immer mehr Arbeitsverhältnissen führt, bei denen Verträge befristet oder auf wenige Tage im Jahr limitiert werden. Freie fühlten sich als Sparreserve und könnten nicht wie Fest-angestellte darauf vertrauen, dass auch in Sparzeiten ihr Job sicher ist.
Zum Ehrlichmachen gehöre, dass es Freie gibt, um die Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern, das halte sie auch für richtig, betonte Stefanie Schneider. Die Sender bräuchten freie MitarbeiterInnen, um gut und flexibel reagieren zu können, aber es gebe keinen permanenten Drehtüreffekt. „Wir werden uns verteidigen müssen, wir werden beweisen müssen, dass wir wirklich gut sind“, auch das gehöre zum Ehrlichmachen.
Panel – Die Statusfrage: Wie frei sind Freie?
Eine Frage, die sich freie KollegInnen immer wieder und immer öfter stellen. Ist eine Mitarbeiterin tatsächlich eine „echte“ Freie, oder hat ihre Beschäftigung faktisch die Merkmale einer Festanstellung? Wer eine Festanstellung erstreiten will, muss diese Frage gerichtlich klären lassen. Ute Opritescu, Fachanwältin für Arbeitsrecht/IG Metall, erläuterte, dass hauptsächlich drei Kriterien vorliegen müssen, damit das Arbeitsgericht in einem Statusfeststellungverfahren eine Freie zu einer Festen macht.
Wichtigstes Kriterium ist demnach die Frage, ob die Mitarbeiterin weisungsgebunden arbeitet. Dass Weisungen erteilt werden, muss vor Gericht belegt und/oder bezeugt werden.
Zweites Kriterium ist fremdbestimmtes Arbeiten, zum Beispiel zu vom Arbeitgeber fest-gelegten Zeiten oder gemäß einem Dienstplan. Dabei muss eine Art äußerer „Zwang“ dahinter stehen. Auch wenn dabei ausschließlich Arbeitsgeräte des Arbeitgebers benutzt werden, kann das ein Indikator für einen nicht-freien Status sein.
Drittes Kriterium ist die Frage, ob die Kollegin in Organisationsabläufe eingebunden ist, also auch hier nicht frei nach eigenem Ermessen agiert. Wenn es zum Beispiel eine Anwesen-heitspflicht gibt, feste Sitzungszeiten, bestimmte Pausenzeiten vorgegeben werden oder man sich in eine Urlaubsplanung eingliedern muss.
Bei all dem gilt: es ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung des Arbeitsgerichts. Die Kammer entscheidet bei jeder individuellen Klage, ob die Kriterien für eine Festanstellung vorliegen. Ansprechpartner für Gewerkschaftsmitglieder für eine Statusklage ist zunächst der Gewerkschaftssekretär oder Gewerkschaftsjustiziar. Rechtsanwältin Opritescu weist darauf hin, dass für die Arbeitsgerichte der Unterschied zwischen Programmgestaltenden und Nicht-Programmgestaltenden nicht maßgeblich sei. Das Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Sendern die Beschäftigung freier programmgestaltender Mitarbeiter in besonderer Weise erlaubt, mit dem Hinweis auf ihr Abwechslungsbedürfnis. Bei einem Statusfeststellungsverfahren sei diese Unterscheidung aber nicht maßgeblich, so Opritescu.
Panel – Neues Urheberrecht: Wie können Freie profitieren?
Valentin Döring, Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte bei ver.di, erläuterte, was ein „Urheber“ eigentlich ist und welche Rechte er an seinem Werk hat.
Grundsätzlich ist das Urheberrecht in Deutschland unabhängig von Status und arbeitsrecht-lichem Umfeld: es entsteht automatisch bei der Schaffung eines Werks, einer „geistigen Schöpfung“. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden die Nutzungsrechte mit dem Gehalt bzw. Honorar abgegolten. Dabei muss in Zeiten von YouTube und Facebook über die Abgeltung der Weiterverwendung im Internet neu nachgedacht werden. Der derzeit geltende Aufschlag von 4,5 % auf das Honorar sei nicht mehr zeitgemäß.
Ein Problem sind die unter dem Spardruck zunehmenden Wiederholungen. Oft erfahren die Autoren nicht, wo und wie oft ihre Beiträge wiederholt werden. Aber nach dem neuen Urheberrecht muss das Haus einmal im Jahr Auskunft darüber geben. Valentin Döring appelliert: „Nutzt dieses Recht, lasst Euch nicht abwimmeln“! Damit ist eine entsprechende Meldung bei VG-Wort und VG-Bild möglich.
Panel – Zuschüsse richtig nutzen: Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Krankheit
Diese Veranstaltung fand gleich zwei Mal statt, am Freitagnachmittag und am Samstag-vormittag, und stieß gleichermaßen auf reges Interesse. Vertreter der Pensionskasse Rundfunk und des Versorgungswerks der Presse informierten über Zuschüsse der Rundfunkanstalten bei Altersversorgung, Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit. Ihnen zur Seite standen Experten des SWR, zwei Referatsleiter aus der Personalabteilung: Gerhard Müllendorff, Stuttgart und Michael Lang, Baden-Baden. Die Resonanz der freien Journalisten war sehr gut, das zeigten auch die regen Nachfragen. Die Botschaft aller Referenten war eindeutig: „Verschenken Sie keine Zuschüsse, tun Sie was.“ Die Experten des SWR und die Anbieter stehen auch künftig für Beratungen zur Verfügung.
Panel – Mangelnde Beschäftigung, schrumpfende Einkommen: Was bringen neue Tarifverträge?
Siegfried Heim (ver.di), Ute Opritescu (Rechtsanwältin/IG Metall), Stefan Tiyavorabun (PR Stuttgart) diskutieren die Situation im SWR, wo seit mehreren Jahren Verhandlungen für einen neuen „Tarifvertrag Honorarstruktur“ laufen. Kernanliegen: Weg von der Stückhonorierung, hin zu Tages-, Wochen- oder Monatspauschalen; außerdem Beschäftigungssicherung für Freie.
Der Arbeitgeber will damit, so die Gewerkschaft, bestimmte Vorteile erreichen:
- Erleichterungen in der Verwaltung angesichts einer (gerade im Zuge der Multi-medialisierung) immer vielfältigeren und differenzierteren Honorierung unterschiedlichster Beiträge und Leistungen in HF, FS und Online; gleichzeitig Abgeltung aller urheberrechtlichen Ansprüche
- Befriedung der arbeits- und sozialschutzrechtlichen Situation der Freien, Verstetigung ihrer Einkommen und Beschäftigung und damit „Schutz vor Statusklagen“
Für die freien Beschäftigten sieht die Gewerkschaft auch Nachteile:
- viele Vorzüge des MTV (z.B. Familienzuschläge, betriebliche Altersvorsorge) bleiben ihnen verwehrt.
- Befristungen bleiben erhalten; es wird auch keine Übernahmequote in den Arbeitnehmerstatus festgelegt.
Aber: auch für den Arbeitgeber bleibt die rechtliche Unsicherheit mit Blick auf einen möglichen Arbeitnehmerstatus der 12a-Freien, damit auch das Klagerisiko. Es ist völlig offen, wie Arbeitsgerichte Freie unter dem neuen TV einordnen werden.
Der neue Tarifvertrag wird also aus gewerkschaftlicher Sicht hinter dem MTV zurückbleiben, deswegen fordert die Gewerkschaft:
- alle 12a-Beschäftigten, die Anspruch auf Festanstellung haben, per Überleitungstarifvertrag in die Festanstellung überführen, für alle anderen Bestandsschutz sichern und soziale Absicherung tariflich verbessern
- ein neuer TV Honorarstruktur darf Chancen bei Statusklagen nicht verschlechtern oder gar verhindern
- ein neuer TV darf nicht ein „Manteltarifvertrag Minus“ sein!
Aus der Runde der Teilnehmenden kommen einige grundsätzliche Bedenken. Wenn ggf. alle finanziellen Mittel der Anstalten in die Tarifvertrags(ge)werke fließen, bliebe für freie Freie und für Programmprojekte immer weniger übrig. Es könnte eine Tendenz geben, immer weniger KollegInnen unter dem MTV als Arbeitnehmer fest anzustellen, sondern sie zunehmend in einen „MTV light“ oder „MTV Minus“ abzuschieben. Eventuell würden auch Statusklagen schwieriger.
Raus aus der zweiten Klasse – mehr Rechte für Freie
Teilnehmer des Podiums: Manfred Kloiber, ver.di im DLR; Hanna Möllers, RB-Personalrätin; Christoph Reinhardt, RBB-Freienvertretung; Knud Zilian, DJV, HR-Personalratsvorsitzender; Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik der Grünen im Bundestag;
Wie kann die Mitbestimmung der Freien ausgestaltet werden – der Bericht von Andrea Valentiner-Branth
Die Ausgangsfrage der Podiumsrunde war im Prinzip schnell beantwortet: Der beste Weg, Mitbestimmung für Freie zu gewährleisten, wäre eine gleichberechtigte Vertretung wie bei den Festangestellten durch die Personalräte. Bis dahin ist der Weg aber noch sehr lang. Zwar sind die Freien – genauer: die arbeitnehmerähnlichen oder 12a-Freien – in einer ganzen Reihe von Personalräten vertreten. Es gelten aber nicht die gleichen Mitbestimmungsrechte wie für die Festen. Der Personalrat von Radio Bremen hat genau das gerade durchgesetzt: Er hat durch drei Instanzen geklagt, schließlich vor dem Bundes-arbeitsgericht Recht bekommen. Kürzlich wurde ein Klagebegehren von Radio Bremen gegen dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Hanna Möllers, Freie bei Radio Bremen und Personalratsmitglied, schilderte, wie es den Norddeutschen gelungen ist, dieses Recht für die Freien des Senders zu erstreiten. Rund 400 MitarbeiterInnen hat RB, davon sind rund die Hälfte frei. Das Programm wird zu 90% von Freien bestückt. Die Freien sind dort schon lange im Personalrat, Radio Bremen hatte aber dem Personalrat die Mitbestimmung für Freie verwehrt. Der Personalrat hat dann geklagt und wie schon beschrieben Recht bekommen auf Grundlage des 2008 verab-schiedeten Radio-Bremen-Gesetzes.
Das aktuelle Urteil bezieht sich auf dieses spezielle Landesgesetz, ist also nicht auf alle öffentlich-rechtlichen Anstalten übertragbar. Denn es gelten jeweils unterschiedliche Landes-Personalvertretungsgesetze (LPVG) oder wie beim NDR, MDR oder dem Deutschlandradio das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) – und diese Gesetze schließen die Mitbestimmung für Freie ganz oder teilweise aus. So hat jede öffentlich-rechtliche Anstalt ihre eigenen Regelungen zur Mitbestimmung für die Freien – eine komplizierte Gemengelage.
Eine, die Tabea Rößner allerdings gut bekannt ist. Die Grünen-Politikerin war lange Zeit selbst Freie und kennt die Problemlage. Sie war sogar eine Zeit lang stellvertretendes Personalratsmitglied beim ZDF. Aber ihren PolitkerkollegInnen sei nicht bewusst, wie Freie in den einzelnen Anstalten arbeiten. Sie plädierte dafür, dass Freie, die wie normale ArbeitnehmerInnen arbeiten, auch die gleichen Rechte haben sollten wie Festangestellte.
Bei Anstalten, in denen das Bundespersonalvertretungsgesetz gilt, sind die arbeitnehmer-ähnlichen Personen – wie der Intendant auch – aber von der Zuständigkeit durch den Personalrat ausgenommen. Ver.di versuche seit langem, das BPersVG zu verändern, die Freien auch da zu etablieren. Das ist aber ein sehr dickes Brett, berichtete Manfred Kloiber. Gerade erst habe man versucht, wenigsten beim Deutschlandradio die Vertretungsregelung zu ändern, vom BPersVG zum LPVG NRW, das eine Vertretung der Freien durch den Personalrat vorsieht. Das scheiterte aber an der Politik. Die rund 600 Freien beim DR arbeiten fast genauso wie die Festen. Für die soll es nun ein Extra-Gremium geben, geregelt durch ein Freienstatut. Beispiel dafür solle ausgerechnet das RBB-Freienstatut sein. Gegen dieses Statut haben die Kollegen vom RBB schon ein paar Urteile erstritten, weil es viel zu unscharf sei.
Christoph Reinhardt vom RBB bestätigte diese Einschätzung. Man sei von Beginn an sehr unglücklich mit dem RBB-Freienstatut gewesen. Im RBB-Statut fehle zum Beispiel das Klagerecht, das inzwischen erstritten wurde, aber derzeit beim Bundesverwaltungsgericht liege. Ungeklärt sei auch die Frage, wann der Freienbeirat bei Kündigungen mitwirken darf: vor der schriftlichen Ankündigung oder hinterher. Inzwischen sei die Evaluation des RBB-Statuts erstellt und liegt bei den Parlamenten, 140 Seiten dick. Diese Evaluation müsse unbedingt berücksichtigt werden, wenn wie jetzt geplant beim Deutschlandradio ein Freienstatut etabliert werden soll. Zwar habe das Freienstatut deutliche Verbesserungen für die Vertretung der Freien geschaffen, vor allem dadurch, dass jemand freigestellt wurde, der sich kümmern kann. Es sei aber weit entfernt von tatsächlicher Mitbestimmung und solle letztlich die Mitwirkung der Freien begrenzen.
Beim HR seien die 12a-Freien seit einer Änderung des hessischen PersVG im Personalrat. Mitbestimmung gebe es aber nur für die „ständigen“ Freien, erläuterte Knud Zilian. Wer dazu gehört, darüber streiten sich Personalrat und Geschäftsleitung, vielleicht bald sogar vor Gericht. Praktisch sei es derzeit so, dass die Freien im Personalrat über die Schreib-tischlänge und über die Geschicke der Kantine mitbestimmen können, aber nicht über die Angelegenheiten der Freien. Beim SWR ist die Mitbestimmung nach dem neuen LPVG grundsätzlich für alle gegeben, in Personalangelegenheiten aber auf die Nicht-Programm-gestaltenden Freien begrenzt. Fazit der Bestandsaufnahme: Für rund 18.000 Freie MitarbeiterInnen in den öffentlich-rechtlichen Anstalten ist die Mitbestimmung beschnitten.
Auch beim BR gibt es inzwischen ein Freienstatut. Der Freienbeirat könne bei Konflikten oder Beendigungen hinzugezogen werden, diese aber nicht verhindern. Und: Einmal im halben Jahr gebe es ein Gespräch mit dem Intendanten. Aber bei den wichtigen Dingen mitreden könne der Freienbeirat nicht. Beim NDR sehe es düster aus, berichtete eine Kollegin. Es gebe die „Freien im Norden“, die sich unregelmäßig treffen, aber ohne Rechte agieren. Bei der Deutschen Welle sei die Freienvertretung vom Intendanten geduldet, aber unbezahlt ohne Büro und Mittel, nur mit Rückendeckung von Gewerkschaften und Rechtsanwälten.
Ursache dafür ist nach Überzeugung von Manfred Kloiber, dass die Politiker eine völlig falsche Vorstellung hätten, was Freie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk machen. Sie wüssten nicht, was arbeitnehmerähnliche Personen sind, die mitnichten selbstständig sind. Auch viele Rundfunkräte wüssten es nicht und die Chefs würden es ihnen auch nicht erzählen. Die Politiker stabilisierten das System, indem sie ein zweites System der Personalvertretung durchsetzen mit Rundfunkstatuten.
Dass die Freien arbeitsrechtlich so schlecht gestellt sind, empört die Arbeitsrechtlerin Hanna Möller. Für öffentlich-rechtliche Anstalten und Universitäten gebe es Ausnahmen im Arbeitsrecht, die das zulassen, ausgerechnet bei diesen beiden Institutionen, bei Arbeit-gebern mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Sie frage sich, wovor die Politik Angst habe, dass sie solche gesetzlichen Ausnahmen zulasse.
Tabea Rößner konstatierte, dass Medienpolitik stark von den Staatskanzleien formuliert werde und nicht genug parlamentarisch beraten und diskutiert werde. Eine breitere Diskussion würde ihrer Meinung auch die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk werde gerade in den jetzigen Zeiten gebraucht. Die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seien extrem hoch. Wir bräuchten eine Offensive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Manfred Kloiber schilderte seinen Eindruck, dass sich „die eigenen Häuptlinge gar nicht mehr richtig für ihren Laden engagieren, sondern sich zum Sterben hinlegen“. Es bräuchte eine Kampagne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, waren sich die Teilnehmer auf dem Podium einig. Dabei müsse klargestellt werden, dass Rundfunk nicht irgendein Unter-nehmen ist, sondern einen öffentlichen Auftrag hat, mit dem ein Anspruch an Qualität verbunden ist. Qualität und Arbeitsbedingungen hängen zusammen, betonte Hanna Möllers. Weil andere im Medienbereich noch weniger verdienen, kann das kein Argument sein, die Arbeitsbedingungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch runter zu schrauben. Tabea Rößner forderte ausreichend Recherchezeit für die MitarbeiterInnen, denn das sei Voraussetzung für gute Berichterstattung, die die Gesellschaft von einem öffentlich finanzierten Mediensystem erwarte. Aber genau bei der Recherche werde gerade auch beim multimedialen Arbeiten gespart.
Fazit der Runde: Das Bewusstsein für die Lage der Freien in den öffentlich-rechtlichen Anstalten müsse geschaffen, die Mitbestimmungsrechte verbessert werden, damit gute Arbeitsbedingungen und damit gute Qualität der öffentlich-rechtlichen Programme gewährleistet werden.
Panel – Honorare in der ARD: Wer zahlt was?
Es gab mal eine Zeit, in der die kreativen Werke wirklich freier Journalisten wertgeschätzt, und deshalb mit Ausarbeitungs-, Nutzungs- und Wiederholungshonoraren entlohnt wurden. Dafür, so erläuterte ver.di-Rechtsassessor Valentin Döring im Panel „Honorare“, waren Vereinbarungen zwischen Sendern und freien Mitarbeitern gedacht. Weil inzwischen aber überall hunderte und tausende „Freie“ den Job der Festangestellten übernehmen, müssten seitenlange Tarifverträge und Honorarvereinbarungen für die „Arbeitnehmer-ähnlichen“ aufgesetzt werden. Und die sind in allen ARD-Anstalten so unterschiedlich, dass kaum mehr jemand den Überblick haben kann. Die Honorarhöhen für vergleichbare Tätigkeiten unterscheiden sich nicht nur zwischen den Sendern zum Teil erheblich, sondern sogar innerhalb der jeweiligen Anstalten. Was allerdings alle eint: In Zeiten des Spardrucks werden überall inzwischen kreative Wege gesucht, möglichst wenig zahlen zu müssen. Sei es durch Arbeitsverdichtung oder neue Berufs- und Tätigkeitsbeschreibungen. Das gilt vor allem im Bereich Multimedia; hier tun sich die Sender mit einer angemessenen Honorierung schwer (s. Panel zu dem Thema u.).
Ein bei einem Produzenten beschäftigter Freier berichtet, dass dort unter Tarif gezahlt wird, also auch für Produktionen für öffentlich-rechtliche Anstalten.
Es wird auf die Webseite „wasjournalistenverdienen.tumblr.com“ verwiesen. Hier werden Honorarhöhen gesammelt; man kann seine Honorare eintragen und vergleichen.
Die Diskussion zeigte, dass der Untertitel des Panels „Wer zahlt was“ eigentlich eher umbenannt werden müsste in: „Wer zahlt was nicht mehr“.
Panel – Tipps und Tricks im Freiengeschäft: Altes Eisen und Junges Gemüse im Erfahrungsaustausch
Bevor „Alte“ und „Junge“ tatsächlich die Gelegenheit für einen intensiven persönlichen Gedankenaustausch nutzten, ging es mit dem DJV-Sozialexperten Helge Kühl (wie auch in zwei eigenen Panels zu dem Thema) um Fragen der sozialen Absicherung; seine Informationen und Ratschläge in einem kleinen Überblick:
„2001 wurde die staatliche Berufsunfähigkeits(BU)-Rente abgeschafft. Die Leute werden jämmerlich im Stich gelassen“, sagte Kühl.
- Nur über das Presseversorgungswerk und den SWR ist derzeit eine BU-Absicherung bis 1500 €/Monat für Freie relativ einfach zu bewerkstelligen. Für alle anderen Freien gibt es auf dem freien Versicherungsmarkt praktisch keine bezahlbaren Angebote.
- Eine Absicherung über einen freiwilligen Beitritt zur Berufsgenossenschaft VBG bringt relativ wenig, da das Risiko eines Berufsunfalles bei freien Journalisten bei weniger als 5% liegt.
- Eine weitere Absicherung für das Alter könnte im Erwerb von Immobilien, etc. liegen, bedürfe aber stets einer genauen Kosten-Nutzen-Analyse.
- Auch die Riester-Rente ist für Freie im Einzelfall attraktiv, etwa auf Grund des relativ hohen Kinderzuschusses. Aber auch in diesem Fall ist gute Beratung und gründliche Prüfung dringend geraten.
- Hingewiesen wurde auch auf das Angebot der VG Wort, die einen Zuschuss zur Alterssicherung (AVW II) von bis zu 7.500 € gewährt, wenn man zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr eine vermögenswirksame Maßnahme in Höhe von 15.000 € abschließt (Sparvertrag, Kapital-Lebensversicherung, private Rentenversicherung). Nähere Infos bei Karin Leidenberger vom Autorenversorgungswerk karin.leidenberger@vgwort.de.
- Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur möglich, wenn man am Beginn seiner Selbständigkeit steht.
Wie auch immer, jede Berufsunfähigkeits- und vor allem Altersabsicherung ist eine höchst individuelle Angelegenheit. Der große Wurf (Lotto-Jackpot) dürfte da die große Ausnahme sein. Es laufe vielmehr auf kleine Mosaiksteinchen eines sozial verträglichen Gesamtplans für jeden Einzelnen hinaus.
Soweit Helge Kühl. Nach diesem Thema, das ja Alte und Junge gleichermaßen interessiert, widmeten sich die Teilnehmer dem Gedankenaustausch. Die gemachten Erfahrungen sind offensichtlich nicht nur bei Alt und Jung, sondern auch von Sender zu Sender unterschiedlich:
- Klassische Journalisten-Stammtische sind out und meist nur noch von Rentnern besucht.
- Im Presseclub Bremen hingegen gibt es einen regen Gedankenaustausch.
- Auch Frauen-Freien-Stammtische laufen an bestimmten Standorten gut.
- Die Frage wurde diskutiert, ob Freie sich neben dem Journalismus ein zweites Standbein aufbauen sollten. Die Zeit des Coaching-Standbeins für freie Journalisten ist allerdings durch. Mittlerweile gibt es auf diesem Markt ein Überangebot und auch da bedarf es viel anstrengender Akquise.
- Weiterhin beliebt ist dagegen der Wechsel in die PR oder als Pressesprecher für Unternehmen und Politik, da dort wesentlich höhere Gehälter und Honorare bezahlt werden. Allerdings sollte man sich wenn möglich das Hintertürchen eines Rückkehrrechtes in den Sender offen halten.
- Social-Media-Plattformen wie z. B. Xing spielen für die Akquise oder kollegialen Austausch kaum eine Rolle.
- Neben der Planungssicherheit betonen viele auch den Wert der Freizeit. Manche arbeiten deshalb ganz bewusst nur noch 50%. Die Reduktion wird als Chance zur Neuorientierung gesehen.
- Volontariate werden verstärkt von Frauen gemacht, „Männer wollen doch nicht ein Hobby, sondern einen Beruf mit Sicherheit und Gehalt!“
Panel – Multimedia-Reporter: Steigende Anforderungen – sinkende Honorare?
Die Kolleginnen Christina Lutz und Yvonne Maier vom BR berichteten über die Erfahrungen dort. Am Beispiel der Multimedia-Redaktion „Bayern aktuell“ des BR wurden Fragestellungen rund um multimediales Arbeiten und multimediale Anforderungen an Beschäftigte debattiert. Die Redaktion „Bayern aktuell“ aus KollegInnen von aktuellen HF-, FS- und Online-Redaktionen gibt es seit November. Der Start war überschattet von einigen Unsicherheiten: Spardruck, Frage nach Beschäftigung (wer/ wie lange); viele Kolleginnen und Kollegen fühlten sich in ihrer emotionalen Lage nicht wahrgenommen oder begleitet; die gegenseitige Einweisung in die unterschiedlichen Gewerke klappte nur unzulänglich; ein zwar vorhandener Change-Coach habe nicht wirklich gewusst, was er tun sollte … Seit März sind aber die Beschäftigungskoordinaten fest – nun mache es auch Spaß.
Debattiert wurde in der Runde dann über die Honorierung multimedialer Dienste. Es gibt beim BR (wie auch beim SWR für SWR-Aktuell-Dienste) eine Tagespauschale, für „Bayern aktuell“ liegt sie bei 308 Euro, was über den Pauschalen für Tagesdienste HF und Online, aber deutlich unter der für FS liegt. Beim SWR läuft es ähnlich für „SWR aktuell“, auch da wird eine mittlere Pauschale bezahlt. Beim WDR in Wuppertal wird ein Punktesystem mit sogenannten „Crossis“ ausprobiert: bestimmte multimediale Leistungen sind mit einer bestimmten Punktezahl hinterlegt, für je 12 gesammelte „Crossis“ gibt es 318 Euro. Ein Problem hier ist der hohe Verwaltungsaufwand; außerdem besteht die Gefahr der Leistungskontrolle.
Diskutiert wurde auch über die Frage der Arbeitsauf- und -zuteilung. Hier besteht die Gefahr, dass die in allen Medien bewanderten Alleskönner überlastet und überfrachtet werden, womöglich auf Kosten der journalistischen Qualität. Hier sind Führungskräfte gefragt, die die Arbeit selbst kennen und können. Interessant war die Erfahrung der trimedialen Jugendwelle des BR: laut den KollegInnen dort geht multimedialer Einsatz gerade nicht im Aktuellen, weil hier zu schnell zu viel von zu wenigen geliefert werden soll, sondern nur in den Bereichen, in denen es Zeit für Planung und strukturierte Umsetzung in allen Ausspielwegen gibt.
Panel – „Legalize it“: Festanstellungskampagnen
„Legalize it“, „Freie mit Zukunft”, unter diesen Slogans organisieren sich derzeit beim RBB, beim MDR, bei der Deutschen Welle und beim ZDF als Freie beschäftigte Kolleginnen und Kollegen. Ihr Ziel: ihre nicht dem Arbeitsrecht entsprechenden freien Beschäftigungsverhältnisse in saubere Arbeitsverträge als Arbeitnehmer umzuwandeln und damit die gleichen Rechte wie für Festangestellte durchzusetzen.
Vorbild sind die Regelungen des Gagisten-Tarifvertrags, den die Gewerkschaften beim Bayerischen Rundfunk mit Hilfe der Androhung einer Sammelklage von NPG-Beschäftigten auf Festanstellung durchgesetzt haben. Auf dem Podium berichtetet Lorenz Hansen vom ver.di-Betriebsverband beim BR über Vorgeschichte, Durch- und Umsetzung dieses Überleitungstarifvertrages beim BR, der mehr als 270 Kolleginnen und Kollegen nahezu gleiche Rechte wie die von Festangestellten gebracht hat.
Auch beim RBB hat die Organisierung der Freien durch die Kampagne „Legalize it“ mittler-weile zur Aufnahme von Tarifverhandlungen für NPG-Freie geführt. Das bisher vorgelegte Angebot des Senders – Bestandsschutz bis zur Rente – wurde aber als unzureichend abgelehnt. Dort haben sich über 200 Kolleginnen und Kollegen der Kampagne ange-schlossen und ihre Bereitschaft erklärt, sich kollektiv beim RBB einzuklagen, sollten die Verhandlungen scheitern.
Jan-Markus Holz berichtete für den MDR über die dort unter dem Slogan „Freie mit Zukunft“ gestartete Kampagne. Beim MDR ist diese breiter angelegt und versucht, neben den NPG-Freien auch die PG-Freien einzubeziehen. Auch diese sind, was ihre tatsächliche Arbeitssituation angeht, häufig arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen. Der Verunsicherung bei den Freien des MDR zu Inhalten und Zielen der Kampagne wird mit einer Informationsoffensive begegnet. Bis heute haben sich über 70 Kolleginnen und Kollegen der Kampagne angeschlossen.
Ein wichtiger Punkt der Diskussion bei diesem Panel: Welche Möglichkeiten haben wir, die öffentlich-rechtlichen Sender zu zwingen, sich auch bei den Arbeitsverhältnissen ehrlich zu machen. Es muss Schluss sein mit der Fiktion Freier Beschäftigung, wo feste Arbeitsverhältnisse vorliegen. Freiwillig werden die Sender nicht davon abrücken. Organisierung sowie Informations- und Aufklärungskampagnen sind deshalb notwendig. Sie sind wesentliche Voraussetzung, um Verhandlungsmacht gegenüber den Sendern aufzubauen. Ein Anfang ist gemacht, wie die Berichte aus den verschiedenen Rundfunkanstalten im Panel zu den Festanstellungskampagnen zeigten.
ich vermisse sehr eine hörbare Vertretung der Kabeler. Leider wird diese Beschäftigung immer noch als Kabelhilfe bezeichnet, obwohl der Inhalt dieser Tätigkeit sich ständig erweitert hat. Diese Erfahrung habe/mache ich als Kabeler beim MDR. Dementsprechend sieht das Honorar als soz-vers.-pfl. Job aus. Einfach nur Katastrophe.
Meiner Meinung nach muss hier schnellstens eine neue Einstufung erfolgen.
Viele Grüße und macht weiter so, Thomas