Grundsätze der Freienvertretung – wichtigste Inhalte und nächste Schritte

17. August 2017  

In den vergangenen zwei Jahren haben die MDR-Freiensprecherräte intensiv daran gearbeitet, Strukturen und Grundsätze ihrer Arbeit zu definieren und die Vertretung der Interessen der Freien im MDR sowie im KIKA auf eine verbindliche Basis zu stellen.

Im Juni nun waren die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Abstimmung über die entstandenen „Grundsätze der Freienvertretung im MDR“ (die Grundsätze findet Ihr hier) aufgerufen gewesen. Von den 353 in einer freiwilligen Registrierung zur Abstimmung angemeldeten MitarbeiterInnen haben letztendlich 195 an der Abstimmung teilgenommen und fast einstimmig (bei einer Gegenstimme) den Grundsätzen zugestimmt. Die Grundsätze der Freienvertretung sind damit beschlossen.

Was bedeuten und beinhalten diese Grundsätze?

Die Freienvertretung erhebt den Anspruch, die Interessen aller freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MDR an allen Standorten und im KIKA zu vertreten. Um diese Interessen zu bündeln, soll es u.a. an jedem Standort nun jährlich eine Mitarbeiterversammlung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.

Im Weiteren wird geregelt, dass es an jedem Standort einen Freienrat geben soll, wie groß dieser jeweils ist und wie oft er gewählt wird. Neu eingeführt wird ein MDR-Freienrat, welcher sich aus insgesamt 15 VertreterInnen aus den Freienräten der Standorte zusammensetzt.

Mit dem Beschluss dieser Grundsätze tritt auch eine Zusage des Direktoriums des MDR zur grundsätzlichen Unterstützung der Freienvertretung in Kraft. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen des MDR zur Unterstützung der Arbeit der Freienvertretungen. Sie werden zunächst befristet für zwei Jahre gewährt.
Die Unterstützungszusage beinhaltet u.a.:

  • • Benachteiligungsverbot für Freienvertreter
  • • Gewährung der Nutzung von Räumen sowie Büro- und Kommunikationsmöglichkeiten
  • • Zusage zu Information und regelmäßigen Gesprächen
  • • Übernahme von Reisekosten und Aufwandsentschädigung für die einmal im Quartal standfindenden Treffen des MDR-Freienrates
  • • Pauschale Aufwandsentschädigung für die Freienräte von 200 Euro im Quartal

Die vollständige Liste der Unterstützungsleistungen könnt ihr hier nachlesen.

Was sind die nächsten Schritte?

Nachdem die Grundsätze der Freienvertretung nun in Kraft getreten sind, gilt es sie auch anzuwenden und umzusetzen. Deswegen sind die Freienräte gemäß den Vorgaben neu zu wählen. Diese Neuwahlen werden im Herbst stattfinden.
Nach erfolgter Wahl wollen die Freienräte dann an den Standorten Mitarbeitervollversammlungen abhalten, um die wichtigsten und brennendsten Themen der Kollegen in ihre Arbeit aufzunehmen.

Was bleibt ist das Ziel, die Vertretung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Personalrat zu erreichen. Denn nur dann hat die Freienvertretung auch geschützte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte. An diesem Ziel werden die Freienräte weiter arbeiten.

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