Leipziger Erklärung des ARD-Freienrates

10. April 2019  

Am 5. und 6. April 2019 haben sich rund 200 freie Mitarbeiter*innen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beim MDR in Leipzig zum 4. ARD/ZDF-Freienkongress getroffen.
Zentrales Thema: Freie in die Personalräte!

Aus diesem Anlass erklärt der ARD-Freienrat:

Mehr als 18.000 arbeitnehmerähnliche Beschäftigte arbeiten regelmäßig bei den Sendern der ARD, beim ZDF und beim Deutschlandradio. Diese freien Mitarbeiter*innen sind von ihren Sendern abhängig, für die meisten ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ihr einziger Arbeitgeber.

Deshalb benötigen die Freien genau wie Angestellte gesetzlich verankerte Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrechte. Viele Bundesländer haben das in den vergangenen Jahren erkannt und ihre Personalvertretungsgesetze auf die Freien ausgeweitet.

Leider gilt das nicht für alle Sender. Beim MDR, NDR, RBB, BR, bei der Deutschen Welle und beim Deutschlandfunk fehlen immer noch gesetzliche und verlässliche Vertretungsrechte für Freie. Die Beschäftigung freier Mitarbeiter*innen ähnelt zunehmend der von Festangestellten, viele Freie haben inzwischen Aufgaben von Festen übernommen. Auch deswegen benötigen sie die gleichen Mitbestimmungsrechte wie ihre angestellten Kolleg*innen.

Die drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben jetzt die Chance, im Rahmen der Novellierung des MDR-Staatsvertrages klare rechtliche Grundlagen für die Mitbestimmung freier Mitarbeiter*innen zu schaffen. Die Erfahrungen anderer Sender zeigen: Von Intendanten eingesetzte Freienvertretungen reichen nicht aus, sie sind Interessenvertretung nach Gutsherrenart.

Der ARD-Freienrat fordert den Gesetzgeber auf, für eine gute Personalvertretung der MDR-Freien zu sorgen. Dies muss auch Ziel einer Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sein, das auch beim NDR, RBB, Deutschlandradio und bei der Deutschen Welle gilt.

Leipzig, 7. April 2019

2 Kommentare zu “Leipziger Erklärung des ARD-Freienrates

  1. lippmann

    Liebe Kollegen des Freienrates,
    interessant ist, das z. Bsp. 70 oder 71 Tage-Honorarverträge von der ganzen Diskussion ausgeschlossen sind ( in diesem Fall “Kabeler”, fälschlicherweise immer noch als sogenannte “Kabelhilfe” bezeichnet. Was für ein Unding). Auch sind wir angeblich nicht im Tarifvertrag gewürdigt. Und erlaubt sei auch die Frage, warum es noch 70Tage-Verträge gibt statt 100Tage-Verträge. Auch ist die fragwürdige Praxis des MDR bei An-Abmeldung bei den Sozialversicherungsträgern zu untersuchen. Folgender Hintergrund: Ich benötige Zahnbehandlung, Physiotherapie, med. Geräte. Dann kommt von der KV: …” Sie sind ja gar nicht versichert… Das müssen sie selbst bezahlen. Nur weil ein riesiger Abrechnungszeitraum des MDR dazwischen liegt. Das ist äusserst unangenehm, zumal meine Frau eine Arztpraxis hat.
    Natürlich ist es auch die Honorarhöhe, die bald unerträglich ist.
    Auch: 21Tage-Regelung. D.h., in dieser Zeit muss man einen Auftrag als soz.vers. Tätigkeit erhalten, damit man weiter krankenversichert ist. Und wenn man selbst diesen 1Auftrag wegen angeblicher Sparmassnahmen bei MDR nicht erhält? Dann sind sämtliche kv-Beiträge selbst zu bezahlen. ohne Vorankündigung. Und wir als Kabelet haben keinen Einfluss darauf…
    Würde mich sehr über eine Meinung von ihnen freuen.
    Vg Th.Lippmann

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  2. Rüdiger

    Hallo Thomas,
    die obige Erklärung bezieht sich auf die Vertretung freier Mitarbeiter über den Personalrat und dabei wollen wir gar nicht zwischen den arbeitnehmerähnlichen Freien und den Freien unter 72 Tagen unterscheiden, auch wenn wir wissen, dass es grundsätzlich schwierig sein wir, letztere da mit einzubeziehen.
    Die Freien mit weniger als 72 Tagen Beschäftigung sind bei uns durchaus ein Thema. Leider ist es für uns als Freienrat sehr schwierig, da konkretes zu tun, denn die meisten Regeln (Tarifverträge, Mindesthonorare etc.) gelten erst für die Beschäftigten ab 72 Tagen. Warum es diese Beschäftigungsform gibt, ist eine Entscheidung des MDR, um arbeitsrechtliche Risiken zu minimieren und sich tarifliche Leistungen für wenig Beschäftigte zu ersparen.
    Die Meldepraxis zur Krankenversicherung ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Vor ca. drei Jahren hat der MDR (auch auf unseren Druck) die Durchversicherung auf Beschäftigung ab 70 Tage festgelegt. Vielleicht kann man erreichen, dass diese Grenze noch weiter gesenkt wird – jedoch wird man irgendwo eine Grenze zwischen gelegentlichen Gästen und regelmäßig Beschäftigten ziehen müssen. Da sind wir prinzipiell dran, ich kann Dir aber nicht versprechen, dass wir etwas erreichen.
    Die 21-Tage sind eine gesetzliche Festlegung. Hier hilft nur, aufzupassen, dass man keine größeren Pausen hat. Wir werden den MDR kaum dazu verpflichten können, das bei seiner Dienstplanung zu übernehmen.
    Viele Grüße
    Rüdiger

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