Was ist wenn das Geld nicht reicht?

9. April 2020  

Wenn das Einkommen des Haushaltes nicht mehr ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, können Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) beantragt werden. Dabei erhalten die Beschäftigten mit Einkommen einen Freibetrag. In der Regel werden rund 20 Prozent des Einkommens nicht auf Hartz IV angerechnet, so dass der Zahlbetrag höher ist, als wenn kein Einkommen erzielt wird.

Auf Vorschlag des DGB wurde der Zugang zu Hartz-IV-Leistungen gesetzlich erleichtert. Zukünftig werden Ersparnisse nicht mehr geprüft und die tatsächlichen Wohnkosten akzeptiert – ohne Prüfung, ob diese angemessen sind. Dies gilt für Anträge, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 gestellt werden. Auch Soloselbständige, die kein Kurzarbeitergeld erhalten können, können natürlich Leistungen der Grundsicherung erhalten, wenn sie aufgrund der Krise keine Aufträge mehr erhalten.

Der DGB hat einen ausführlichen Ratgeber zu Hartz IV herausgegeben: Hier Info-PDF herunterladen

2 Kommentare zu “Was ist wenn das Geld nicht reicht?

  1. lippmann, Th.

    leider ist es nicht so, zumindest nicht beim Jobcenter Merseburg-Eigenbetrieb:Ich habe einen 71Tage Honorarvertrag beim MDR Leipzig, bin darüber hinaus selbständig,
    ich bin nicht verheiratet, lebe in einer nichteingetragenen Lebenspartnerschaft: d.h., ich kann alle Vergünstigungen steuerliche wie auch andere nicht in Anspruch nehmen. Wenn die Lebenspartnerin über 1800eur verdient, erhält man nichts. Ihr Einkommen wird geprüft, auch wenn wir beide keine Bedarfsgemeinschaft bilden, sondern nur eine Haushaltsgemeinschaft! ich dachte, das die Heranziehung des Vermögens der Lebenspartnerin (nicht eingetragen) etc zur Zeit ausgesetzt ist. Schöne Sprüche der Bundesregierung.
    Ein Lob an den Freienrat für das tolle Engegment in diesen sehr schwierigen Zeiten. Insbesondere an Markus Holz. Danke. Weiter so, bleibt gesund. VG Th.Lippmann

    Antworten
  2. lippmann, Th.

    nochmal meine Antwort zur Danksagung der des Rundfunk -und Verwaltungsrat etc:

    Wie? Was? Welche Unterstützung durch Gremien des MDR? ausgenommen davon die Bemühungen des Freienrates!!!!!
    Fakten:
    -keine vorzeitige Einmalzahlung,
    -keine Grundsicherung für Selbständige,
    -30.03.20 Soforthilfe beantragt-Auszahlung ungewiss und bis 4Wochen u.mehr Bearbeitungszeit…
    Das sind die Fakten und die
    -Krankenversicherung steht auch auf der Matte wegen ständiger An/Abmeldung durch den MDR… (Freier MA, 71Tage Honorarvertrag) und zum Tarifvertrag gehören wir auch nicht…

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert