Mitbestimmung auch für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte

26. August 2020  

Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetz ist für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR eine große Enttäuschung.

Der Entwurf berücksichtigt in keiner Weise die in den letzten Jahren entstandenen Realitäten von frei Mitarbeitenden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Seit den 90er Jahren haben die Sender die freie Mitarbeit aus unterschiedlichen Gründen immer weiter ausgeweitet. Längst sind nicht mehr nur einige programmprägende JournalistInnen frei tätig, sondern auch erhebliche Teile des technischen und organisatorischen Produktionspersonals. Diese MitarbeiterInnen sind inzwischen vielfach langjährig in erheblichen Umfang (also tatsächlich ähnlich ArbeitnehmerInnen) bei den Sendern beschäftigt. Im Falle des MDR ist der öffentlich-rechtliche Sender für viele KollegInnen der einzige Arbeitgeber.

Diese ca. 1600 arbeitnehmerähnlichen freien MitarbeiterInnen im MDR benötigen eine Personalvertretung. Derzeit gibt es eine solche Vertretung nur auf freiwilliger Basis – vom Sender geduldet, jedoch ohne verbindliche Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte. Doch genau diese brauchen die frei Mitarbeitenden.

Der MDR-Freienrat fordert das Bundesinnenministerium auf, die Entwicklungen der letzten Jahre zu berücksichtigen und auch die arbeitnehmerähnlichen frei Mitarbeitenden sowie die auf Produktionsdauer Beschäftigten in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Letztendlich geht es um die soziale Absicherung und die Beteiligung der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätigen freien MitarbeiterInnen.

MDR-Freienrat

2 Kommentare zu “Mitbestimmung auch für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte

  1. Lippmann, Thomas

    Ich sehe das genauso. Ich habe versucht per Eingabe bei der Direktion zu erfahren, warum diese hier genannte Gruppe nicht in den senderinternen Newsletter mit einbezogen ist. Keine MDR-email-adresse ( keinen Newsletter), keine andere Unterstützungen in der Coronazeit erhalten, Auf diese Fragen keine Antwort von der Direktion erhalten. Wenn der Freienrat nicht wäre, wir würden nichts erfahren. Das ist für mich sehr schlimm. Ich fühle mivh meiner Mitbestimmungsrechte entzogen. Lieber Freienrat weiter so. Vielen Dank. VG

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  2. Lippmann, Thomas

    Vollkommen richtig.
    Bitte vergesst aber auch nicht die Freien MA mit 71Tagen Honorarverträgen (z.Bsp. Kabeler in Innen/und hauptsächlich Außenproduktionen. Leider gibt es die 71Tageverträge immer noch. Vollkommen unzeitgemäss. Warum nicht wenigstens 100Tage oder mehr? Arbeit ist dafür da!

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