NEU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

27. März 2023  

Wer seit dem 1. Januar schon das Pech hatte, krank zu sein, hat es wahrscheinlich bemerkt: Ärzt:innen stellen in den meisten Fällen keinen Krankenschein aus Papier mehr aus, sondern übermitteln die Erkrankungsdaten elektronisch an die Krankenkasse. Für feste freie Mitarbeitende soll das einen kleinen Vorteil bringen: Sie müssen nun nicht länger den Krankenschein an die HoLi schicken – es reicht eine E-Mail mit Name, PV-Nummer, Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) und dem voraussichtlichen Ende der AU. Dazu dann der ausgefüllte Antrag auf Leistung im Krankheitsfall. Ist man länger krank, reicht eine erneute Mail mit dem Verlängerungszeitraum und es ist kein erneuter Krankengeld-Antrag notwendig. Die Frage nach Vorerkrankungszeiträumen muss nicht mehr auf einem extra Blatt beantwortet werden, sondern ist nun auf dem Antrag enthalten.

Soweit die Theorie. In der Praxis stellt sich heraus, dass die HoLi weiter um den Papierschein bittet, denn das elektronische Verfahren sei sehr langwierig und mit einigen Problemen behaftet. Sollte diese Erleichterung im Bürokratie-Dschungel irgendwann funktionieren, profitieren außerdem bislang nur feste Freie. Wer selbstständig für den MDR arbeitet, U-72-Tage-Kraft oder privat versichert ist, muss weiterhin den Krankenschein an die HoLi schicken. Das gilt leider auch für den Fall, dass Kinderkrankengeld in Anspruch genommen werden soll. An dieser Stelle aber noch mal die Erinnerung: Es muss KEINE Diagnose an den Arbeitgeber geschickt werden! Sollte sie auf dem Krankenschein stehen, ist es erlaubt, sie zu schwärzen oder abzukleben.

Mehr dazu im Intranet: http://intra/der-mdr/verwaltungsdirektion/verwaltung/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-freie-mitarbeitende-100.html