Crossmediale Pakete: Honorare (nach)verhandeln ist möglich!

17. September 2024  

Eigentlich wünscht es sich der MDR ja immer: Mitarbeitende, die möglichst crossmedial arbeiten, also zwei oder bestenfalls noch mehr Ausspielwege gleichzeitig bedienen können. Deswegen wurden zum 1. April mit dem “Content Creator Werk” (Link ins Intranet) die sogenannten „multimedialen Pakete“ geschaffen, eine an sich sinnvolle Idee, um crossmediale Arbeit und deren Honorierung übersichtlicher zu gestalten.

Nur hat sich herausgestellt, dass es in der Praxis sehr an den frei Mitarbeitenden hängt, sicherzustellen, dass sie nicht benachteiligt werden. Deshalb: Die Zahlen, die ihr im Katalog für die multimedialen Werkspakete findet, sind Mindesthonorare, die ihr nachverhandeln könnt und unbedingt solltet. Sicherlich muss man nicht immer Absicht unterstellen, die Freien zu benachteiligen. Auch hat nicht jeder Beauftragende Ahnung vom Aufwand eines anderes Ausspielweges. Aber da seid ihr die Experten für eure Arbeit und solltet euch nicht scheuen, das auch so zu formulieren und darauf zu achten, dass ihr angemessen vergütet werdet.

Noch zwei Hinweise: Es hat sich gezeigt, dass es durchaus Ertragsunterschiede gibt, je nachdem ob eine crossmediale Leistung von einem TV-, HF- oder Online-CvD beauftragt wird. Und bitte schaut genau auf die Minutenangaben für euer Werk bei der Einstufung eures Pakets. Zum Beispiel der HF-Beitrag einer freien Mitarbeiterin mit einer Länge von 2:58 Minuten fällt unter “Beitrag bis 3 Minuten”. Zwei Sekunden länger und er müsste als “Beitrag bis 5 Minuten” für ein höheres Mindesthonorar abgerechnet werden.