Die Regelungen des Tarifvertrags Freie Mitarbeit definieren den Zeitraum einer befristeten Festanstellung im MDR als “Auszeit”. Das heißt, eine befristete Festanstellung soll sich nicht nachteilig auf die Kontinuität einer freien Mitarbeit auswirken. Die Dienstanweisung Beschäftigung Freie Mitarbeit schreibt jedoch in Ziffer 4.3 Absatz 6:
Mitarbeitende, auf die der Manteltarifvertrag des MDR Anwendung findet, dürfen erst nach Ablauf von sechs Monaten ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses als freie Mitarbeitende beschäftigt werden. Die Beschäftigungsunterbrechung von 6 Monaten ist nicht bei arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden einzuhalten, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Gewährung des Bestandsschutzes fallen und nicht bei Mitarbeitenden, die im Anschluss an eine D-Stelle in die freie Mitarbeit wechseln. Heißt für arbeitnehmerähnliche Freie, sofern sie nicht im BTV sind: 6 Monate Beschäftigungspause nach Ende der befristeten Festanstellung!
Doch das lässt sich mit einer beiderseitigen Vereinbarung verhindern. Achtet deshalb bei Unterzeichnung eines Vertrages über eine befristete Festanstellung im MDR, respektive bei einer Gemeinschaftseinrichtung, bei der der MDR Federführer ist (KIKA, ARD Kultur) darauf, dass eine sofortige Rückkehr ohne Beschäftigungspause in die arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeit nach befristeter Festanstellung nicht nur im Bewerbungsgespräch mündlich, sondern auch schriftlich, geregelt ist.
Das gilt auch dann, wenn sich Befristung an Befristung bei verschiedenen Vertragsgebern reiht. Zum Beispiel erst befristet im MDR, danach befristet bei ARD Kultur.
Befristete Festanstellung aus freier Mitarbeit im MDR: Obacht!
26. September 2024