Kann es sein, dass sich wegen meiner Elternzeit mein Bestandsschutz verzögert?
Diese Frage erreichte den Freienrat in den vergangenen Monaten so häufig, dass wir euch gern direkt über den aktuellen Stand informieren möchten.
Die Antwort ist JA, das kann sein. Wenn arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeitende in einem Jahr weniger als 72 Tage arbeiten, zählt dieses Jahr nicht für den Bestandsschutz. Bei Elternzeit (und anderen Auszeiten nach TV Freie 4.2) fällt die Rechnung zwar nicht komplett auf null, jedoch wird das Jahr für den Bestandsschutz als Nulljahr gewertet.
Eltern, deren Kind so geboren wird, dass sie im betreffenden Kalenderjahr die 72 Arbeitstage nicht erreichen, wenn sie die gesetzlich mögliche Elternzeit in Anspruch nehmen, verlieren also dieses Jahr in der Aufsummierung.
Der Freienrat hält das seit Jahren für überdenkenswert und hat nun einen neuen Anlauf genommen, mit dem MDR und der Gleichstellungsbeauftragten ins Gespräch zu kommen. Bei einem gemeinsamen Termin vertrat der Freienrat die Position, dass diese Art von Behandlung unzeitgemäß ist und eine Ungleichbehandlung speziell von Frauen darstellt. Denn tatsächlich ergab sich, dass bei allen uns bekannt gewordenen Fällen, ausschließlich Mütter betroffen waren.
Hier gab die Gleichstellungsbeauftrage zu bedenken, dass dies durchaus auch an Benachteiligungen wie eben der des gehemmten Bestandsschutzes liegen kann. „Hier über eine Veränderung nachzudenken, kann helfen, eine tatsächliche Gleichstellung zu fördern.“ Darüber hinaus stellt der Freienrat die Frage, warum eine Person, die ein Kind in Elternzeit betreut, daraus überhaupt einen innerbetrieblichen Nachteil erhalten soll.
Aktuell sind Einzelfallentscheidungen möglich, grundsätzlich legt die Formulierung des Tarifvertrages fest, dass Jahre mit Beschäftigung unter 72 Tagen nicht zur Anwartschaft des Bestandschutzes eingerechnet werden – unabhängig davon, ob eine Auszeit bestand oder nicht.
Der Freienrat hält es für notwendig, das Thema bei den kommenden Tarifverhandlungen im Herbst zur Sprache zu bringen und hier eine Änderung anzustreben.
An dieser Stelle die Bitte: wenn ihr betroffen seid, meldet euch bitte (Mütter und Väter) bei uns (Freienrat Leipzig). Da es keine offiziellen Zahlen gibt, würden wir gern einen Überblick gewinnen, wie viele Personen tatsächlich betroffen sind.
