Willkommen in der Zwischenwelt, ließe sich fast schreiben, denn:
In der Sozialgesetzgebung gibt es das SGB X. Das gilt zwar für Personen mit Schwerbehinderteneigenschaft und bietet Rechte für “Beschäftigte”. Jedoch: Die darin geregelten Vorteile am Arbeitsplatz gelten nicht für Freie, denn “Arbeitsplätze sind Stellen” und Stellen haben Freie Mitarbeitende gewöhnlich nicht.
Immerhin: wird schwerbehinderten freien Mitarbeitenden im MDR ein erweiterter Anspruch auf Urlaubsvergütung von 5 Tagen zuerkannt werden.
Für darüber hinaus gehende Ansprüche nach SGB IX, zum Beispiel bei Wechselschichtarbeit, wird es schon schwierig denn: Freie Mitarbeitende können auf ihr Angebotsverhalten der Verfügbarkeiten selbst Einfluss nehmen.
Die Regelungen der Steuergesetzgebung und von Kommunen/Gemeinden gelten unabhängig vom MDR.
Ob eine Schwerbehinderteneigenschaft dem MDR mitgeteilt wird, bleibt Entscheidung der jeweiligen Mitarbeitenden selbst.
Lasst euch bei Bedarf gern vom Freienrat und der Schwerbehindertenvertretung im MDR beraten. Letztere ist zwar nicht für Freie zuständig, wir arbeiten dennoch zusammen.
