Honorarabschmelzungen bei langjährigen Beschäftigten

16. September 2025  

In den zurückliegenden Monaten haben freie Mitarbeitende immer wieder bemerkt, dass sie weniger Dienste bekommen. Vielen von ihnen drängte sich die Vermutung auf, dass hier gezielt Dienste reduziert und damit Jahreseinkünfte abgeschmolzen werden.  Erste Hinweise von einzelnen Kolleginnen und Kollegen gab es bereits im vergangenen Sommer: es gab deutlich weniger Dienste als gewohnt. Insbesondere langjährige Mitarbeitende und vor allem Bestandsgeschützte sind betroffen. Der Tarifvertrag sichert freien Mitarbeitern je nach Beschäftigungsdauer Einnahmen zu, die sich am Vorjahreshonorar orientieren. Das sind ab 20 Jahren Beschäftigung 85 Prozent, bei über 10 Jahren Beschäftigung 80 Prozent bzw. 75 Prozent nach einem Jahr Beschäftigungsdauer. Damit sollen normale Honorarschwankungen ausgeglichen werden, die es bei Freien immer gibt. Liegt das erzielte Jahreshonorar allerdings darunter, steht den Betroffenen eine Ausgleichszahlung zu.

Wir haben bereits im vergangenen Jahr nachgefragt, ob hinter den Kürzungen ein systematisches Vorgehen steht. Es wurde verneint. Allerdings häuften sich die Fälle vor allem bei Bestandsgeschützten, die ja durch diese Regelung eigentlich besonders geschützt werden sollen. Unsere Befürchtung: es könnte nicht bei einer Kürzung innerhalb eines Jahres bleiben, sondern nur der Anfang einer Entwicklung sein: im kommenden Jahr werden dann von den 85 % wieder nur 85 % angestrebt usw. usf.. Leitende Mitarbeitende im Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt haben inzwischen bestätigt, dass insbesondere bei bestandsgeschützten Kolleginnen und Kollegen darauf geachtet wird, dass ihre Ansprüche nicht zu hoch werden und man darum anstrebe, möglichst wenig mehr als die 85 % der Honoraransprüche zu erfüllen. Von Seiten der Verwaltungsdirektion wurde uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass es keine entsprechende Handlungsanweisung für den gesamten MDR gebe.

Die Vorgehensweise ist vom Tarifvertrag gedeckt. Eine Kürzung des Honorars um 15, 20 oder 25 Prozent ist zulässig. Wir würden es begrüßen, wenn erfahrene und langjährige Kolleginnen und Kollegen, wie vom Bestandschutz intendiert, besonderen Schutz erfahren.