Präsenzpflicht auch für Freie? Nur in Ausnahmen!

16. Januar 2026  

Freie Mitarbeitende stellen immer wieder fest, dass mobiles Arbeiten gerne als freundliches Entgegenkommen interpretiert wird. Zunehmend wird von manchen Redaktionen erwartet, zum Arbeiten im Funkhaus zu erscheinen oder in Persona an Redaktionskonferenzen teilzunehmen.

Sicher ist es der Arbeitsatmosphäre, auch der Kreativität und dem redaktionellen Inhalt förderlich, sich regelmäßig nicht nur als Kachel in Teams auszutauschen. Aber eine Redaktion kann Präsenz freier Mitarbeitender, im Gegensatz zu festangestellten Kolleginnen und Kollegen, nur unter bestimmten Bedingungen anordnen oder erwarten. Zu diesen Bedingungen gehören, dass zur Erfüllung der Arbeit eine Vor-Ort-Präsenz zwingend erforderlich ist, zum Beispiel aufgrund technischer Infrastruktur, die nur im Sender vorhanden ist. Auch bei Moderationen vor Ort wird niemand diskutieren.

Spannend wird es, wenn Präsenz bei Sitzungen, zum Beispiel zur Vorbereitung einer Sendung, zum redaktionellen Austausch erwartet wird. Das kann insbesondere für freie Mitarbeitende, die nicht am Ort wohnen, problematisch sein. Lange Anreisen für zwei Stunden Austausch? Die Dienstanweisung zur Beschäftigung freier Mitarbeitender sagt dazu in der Anlage „Mobiles Arbeiten“:

Freie Mitarbeitende sind grundsätzlich frei in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung. Örtliche Vorgaben seitens des MDR sind nur möglich, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben im Sinne einer Vor-Ort-Präsenz notwendig ist oder, wenn dies dem Inhalt der jeweiligen Honorarvereinbarung entspricht (z.B. Nutzung der technischen Infrastruktur vor Ort, Moderation im Studio, Arbeit nur im Team vor Ort möglich etc.).

Darauf können und sollten sich betroffene freie Mitarbeitende beziehen und diskutieren, ob Präsenz in der jeweiligen Sitzung für die „ordnungsgemäße Erfüllung des erteilten Auftrags notwendig“ ist, oder die Inhalte nicht auch kreativ über Teams besprochen werden können.

Sollte keine Einigung zu finden sein – im Zweifel wären ja auch hybride Sitzungen als Angebot für freie Mitarbeitende bei weiten Anreisen eine Option – dann könnte ein Schlichtungsverfahren die Lösung sein, das die AG Mobiles Arbeiten schon 2021 installiert hat:

Freie Mitarbeitende können bei Unstimmigkeiten über den Ort der Leistungserbringung und den Umfang von Dokumentationspflichten bei der Honorarabrechnung ein Gespräch unter Hinzuziehung der Freienvertretung bei der/dem Stammbereichsverantwortlichen des konkret beauftragenden Bereichs verlangen. Soweit es sich um Unstimmigkeiten bzgl. des Ortes der Leistungserbringung handelt, soll das Schlichtungsverfahren nur dann zur Anwendung kommen, wenn es sich um einen wiederholten Fall der Auseinandersetzung handelt (nicht schon bei jedem Einzelfall).

(Dienstanweisung zur Beschäftigung freier Mitarbeitender, Anlage Mobiles Arbeiten)

Ihr seid euch unsicher, fühlt euch bei dem Thema unter Druck gesetzt? Wendet euch gerne an uns, um eure konkrete Situation zu besprechen.

Die komplette Dienstanweisung zur Beschäftigung freier Mitarbeitender inkl. Anlage Mobiles Arbeiten findet ihr im Intranet im Organisationshandbuch unter dem Buchstaben I.