Gegensätzlicher könnte es möglicherweise kaum sein:
Eine außerordentlich engagierte Struktureinheit wie die BD macht das mobile Arbeiten technisch möglich: von Kommunikation via MS Teams, über Kollaborations-Tools wie MS Sharepoint, bis zu externen IT-Zugängen für verschiedenste Hardware für die Online-Kreativität.
Eine weitere Struktureinheit, die JD, stellt unter Aufwendung erheblicher Ressourcen das mobile Arbeiten nicht nur auf ein legislativ-verbindliches Fundament, sondern schafft evaluierend und kommentierend Klarheit. Die AG Arbeitswelten kommuniziert mit Unermüdlichkeit die Amplitude der Möglichkeiten im Unternehmen.
Weitere Bereiche haben zum Beispiel am Standort der PD Halle ein bedarfsgerechtes Arbeitsplatzbuchungssystem geschaffen. Das Flächenmanagement befasst sich unternehmensweit mit ökonomischen, ökologischen und strukturellen Herausforderungen.
Eine Arbeitsgruppe, auch mit Einbeziehung des Freienrates, sitzt monatelang intensiv an der Evaluierung der Möglichkeiten der mobilen Arbeit im europäischen Ausland. Mit Erfolg: Die Verlängerung stellt die Möglichkeit von 30 Kalendertagen, auch bei zeitlichen Beauftragungen (z.B. Schichten), auf ein gutes Fundament.
Und dann das:
In den letzten Wochen haben einige Bereiche Pilot- und Testphasen ausgerufen, teilweise über mehrere Monate, in denen Präsenz im Haus erwünscht ist. Zudem haben mit der Veröffentlichung der Bereichspläne im Personalplanungssystem PPS ELLEN nicht wenige freie Mitarbeitende eine Präsenzpflicht als Bestandteil ihrer Beauftragung vorgefunden.
Den Freienrat haben daraufhin viele Anfragen erreicht.
Da gibt es zum Beispiel Schilderungen, dass mit sogenannten Projektverlängerungen eine Präsenzpflicht pauschal auf Monate ausgedehnt wird – bei der jedoch die mobile Arbeit als Grundsatz freier Mitarbeit offenbar nicht mitgedacht wird. Das ist genauso bemerkenswert wie der Umstand Freie „… aus Gründen der Sichtbarkeit …“ als beauftragte Vorzeige-Dekoration zu platzieren.
Weil sich aus den Beratungen freier Mitarbeitender ergab, dass der Inhalte der DV mobiles Arbeiten sowohl nicht vollständig bekannt sind, als auch einer Interpretationshilfe bedurften, ist das verbindliche Dokument in Anhang des Freibriefes angehängt.
Daraus ergibt sich: Präsenzpflicht als Teil einer Beauftragung MUSS zweifelsohne Teil des Honorarvertrages sein. Unverändert muss zwischen MDR und freiem Mitarbeitenden Einvernehmen über eine Beauftragung bestehen. Damit besteht auch weiterhin die Freiheit, ein Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Das ist eines der wesentlichen Merkmale freier Mitarbeit.
Es ist jedoch nicht das einzige Merkmal freier Mitarbeit ist. Dazu gehören weiterhin, wie in der Anlage 1, Ziffer 1.2 erläutert, konkrete Limitierungen hinsichtlich einer Eingliederung in Produktionsprozesse sowie Verbindlichkeiten hinsichtlich einer der örtlichen Weisungsunabhängigkeit.
Bestehen Unstimmigkeiten über den Ort der Leistungserbringung ist in Anlage 1, Ziffer 3 das Vorgehen in solch einem Fall erläutert. Der Freienrat als Interessenvertretung ist in eine Schlichtung einbezogen. Ihr seid aufgefordert, von dieser Möglichkeit Kenntnis zu nehmen und sie zu nutzen.
Selbst der Intendant Ralf Ludwig meint, der MDR müsse und solle mit seinen Mitarbeitenden in die Fläche. Dem entgegen steht beispielsweise ein redaktionelles Führungsverständnis, Reporterinnen und Reporter sollten doch bitte schön nicht direkt vom Wohnort zum Ort der Berichterstattung reisen, sondern zunächst im MDR erscheinen – nur um mit irgendjemandem direkt zu sprechen und sodann wieder loszufahren.
Dabei gibt es im MDR Redaktionen/Bereiche, in denen die Balance aus mobilem Arbeiten und Präsenz gelebt wird, so dass sich (auch) die Frage einer unternehmensweiten Verhältnismäßigkeit stellt.
Außerdem zählt mobiles Arbeiten auf die Nachhaltigkeitsbilanz des Unternehmens ein.
Das Thema platzieren wir als Freienrat auf der Tagesordnung unserer Turnusgespräche. Gern mit eurem Feedback aus eurer MDR-Arbeitswelt.
