Uns haben Anfragen erreicht, ob und wann Honorarzahlungen erfolgen, wenn ein Sendetermin für einen Fernseh- oder Hörfunkbeitrag noch nicht feststeht. Insbesondere Schnittlisten könnten demnach nicht angelegt werden.
Der Fachbereich Lizenzen und Rechtemanagement informiert dazu:
Eine Schnittliste kann im neuen Schnittlisten-Client (SLC) angelegt werden, sobald eine Resy-Dokumentation vorliegt. Dieser Vorgang ist unabhängig von einer Ausstrahlung.
Definitiv kann und sollten Beiträge frühzeitig vor Ausstrahlung im Resy angelegt werden. Sofern hier IT-bedingte oder redaktionsinterne organisatorische Defizite bestehen, informiert uns bitte. Die Schnittliste ist und bleibt neben der finalen redaktionellen Abnahme Voraussetzung für die Anlage des Honorardatensatzes.
Im Werkvertrag vereinbarte Zahlungstermine, wie zum Beispiel bei Abgabe Rohmaterial, Fertigstellung Rohschnitt, etc. gelten entsprechend des Vertragstextes.
