VG Bild-Kunst: Meldeschluss schon am 31. März 2026

30. Januar 2026  

Mitglieder der VG Bild-Kunst müssen ihre Jahresmeldungen künftig immer bis zum 31. März des Folgejahres abgeben. Bislang war der Meldeschluss am 30. Juni. Diese Neuregelung zur früheren Abgabe greift 2026 zum ersten Mal, sie wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Meldungen erfolgen online über das Meldeportal der VG Bild-Kunst.

Wird eine Meldung verspätet nach dem 31. März abgegeben, kann diese nicht mehr berücksichtigt werden, da sonst den Mitgliedern, die bereits eine Ausschüttung erhalten haben, wieder etwas abgezogen werden müsste. Eine Ausnahme gibt es nur für Sonderfälle, beispielsweise für rückwirkende Ausschüttungen an neue Mitglieder – dafür wird eine Rückstellung von der Verwertungsgesellschaft gebildet.

Ihr müsst übrigens nicht bis zum Ende der Meldefrist warten, sondern könnt auch schon während des jeweils laufenden Jahres Werkmeldungen einreichen. Das Online-Meldeportal ist dafür künftig ab dem 1. April freigeschaltet. Gemeldete Jahreshonorare über 24.000 Euro müssen belegt werden – durch eine Steuerberaterin oder einen Wirtschaftsprüfer bestätigt oder durch Scans aller Honorarrechnungen.

Die VG Bild-Kunst ist die Verwertungsgesellschaft im visuellen Werkbereich, vergleichbar mit der GEMA für Musik oder der VG Wort für Texte. Sie vertritt Urheberinnen aus den Bereichen Film, Foto, Bilddesign, Illustration, Karikatur, Comic, Architektur und Kunst.