Tarifvertrag & Teilrente

17. Februar 2026  

Der Altersmedian der freien Mitarbeitenden bringt Informationsbedarf zum Thema Teilrente & Beschäftigung in freier Mitarbeit: Solange keine VOLLrente wegen Alters bezogen wird, ist ein Teilrentenbezug nicht zwangsläufig eine Kollision mit tarifvertraglichen Regelungen (1.2g TV Freie).

Aber:

Die Vertragsbedingungen des Tarifvertrages (Wirksamkeit) hinsichtlich sozialer Schutzbedürftigkeit (Punkt 3.3) und wirtschaftlicher Abhängigkeit (Punkt 3.2) gelten trotzdem.

Warum ist das wichtig?

  • Auch eine Teilrentenzahlung wird rückwirkend ab Datum Antragstellung gezahlt. Das bedeutet: Ist das Rentenkonto (kann viele Monate dauern) geklärt, kann dies eine Auszahlungssumme erbringen – die in die Beurteilung der sozialen Schutzbedürftigkeit und wirtschaftlichen Abhängigkeit einfließt. Empfehlung: Mit dem Antrag auf Teilrente formlosen Antrag auf Vorschusszahlung stellen. Diese wird monatlich gewährt und mit dem rechtskräftigen, finalen Teilrentenbescheid verrechnet.
  • Die vom MDR unterstützten Vorsorgeverträge im Alter ermöglichen eine Wahl sowohl des Zeitpunkts, als auch der Auszahlungsform. Das bedeutet: Die Idee, Kapitalauszahlung mit 63 Jahren und bis zum Beginn der Regelaltersrente (derzeit ab Jahrgang 1964 ) bis 67 weiter in Freier Mitarbeit für den MDR tätig sein zu wollen, sollte vorher beratend erörtert werden.
  • Gleiches gilt für diejenigen, deren Vorsorgeverträge noch die jederzeitige Vertragskündigung und Gesamtauszahlung der eigenen Beiträge ermöglichen. Diese Idee einer kurzfristigen Kapitalbeschaffung kann ebenfalls tarifvertragliche Auswirkungen haben.