Vorsicht. Teilzeitfalle!

17. Februar 2026  

Durch Nebenjob droht Verlust von Ansprüchen

Die Bundespolitik diskutiert gerade die angeblichen „Lifestyle“-Teilzeitler. Im MDR hat das Thema Teilzeit aktuell allerdings wenig mit entspannten Nachmittagen zu tun, wohl aber mit dem Kampf um ein ausreichendes Einkommen. Quer durch die Programm- und Betriebsdirektion wird freie Arbeit eingeschränkt, werden Mitarbeitende aber immer seltener in andere Abteilungen vermittelt. Die Empfehlung lautet deshalb gerne, durch Beschäftigung auch außerhalb des Senders aufzustocken. Das erscheint sinnvoll, denn so könnten freie Mitarbeitende ihren Status und ihre Ansprüche erhalten.

Doch genau hier liegt ein Fallstrick, der vielen nicht ausreichend bewusst ist. Wer außerhalb des MDRs eine festangestellte Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, verliert unter Umständen seinen tariflichen Schutz. So ist es im Tarifvertrag für freie Mitarbeiterinnen des MDR festgelegt:

1.2. Dieser Tarifvertrag gilt nicht

g) für Personen, die bei Dritten in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mehr als der Hälfte der im MTV vorgesehenen Wochenarbeitszeit stehen, … .

(Tarifvertrag für freie Mitarbeiterinnen des MDR, zu finden zum Beispiel auf unsere Website: mdr-freie.de)

Die im Manteltarifvertrag vorgesehene Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Wochenstunden. Das heißt in der Praxis: Alle, die einen Arbeitsvertrag über 19 Wochenstunden unterschreiben, fallen aus dem Tarifvertrag und verlieren damit ihre Ansprüche – sprich Urlaubsgeld, Krankengeld und nicht zuletzt ihren BTV.

Deshalb hier unser Ratschlag:

Wenn ihr eine Teilzeitbeschäftigung außerhalb des MDR annehmt, aber eure Ansprüche im Haus behalten wollt, vereinbart maximal 19 Wochenstunden und informiert euch bei der HoLi über weitere Konsequenzen.

Auch zu beachten ist die sogenannte Grenze der wirtschaftlichen Abhängigkeit (TV Freie 3.2). Bedingungen für die Arbeitnehmerähnlichkeit und die tariflichen Ansprüche ist, dass freie Mitarbeitende in den letzten sechs Monaten mindestens die Hälfte ihrer Einkünfte (in künstlerischen oder journalistischen Tätigkeiten mindestens ein Drittel) in der ARD verdient haben.

Ihr habt dazu Fragen? Wendet euch gerne an uns.