Lasst das Geld nicht auf der Straße liegen!

24. Februar 2026  

Was die Pensionskasse Rundfunk Freien beim MDR bietet – und was man darüber wissen sollte

Freie Mitarbeitende beim MDR haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge – allerdings nur, wenn sie ihn auch abrufen!

Konkret bedeutet das: Wer 4 % seines Honorars in die Pensionskasse Rundfunk (PKR) einzahlt, erhält weitere 4 % vom Sender dazu. Wer darauf verzichtet, lässt Geld liegen. In bestimmten Konstellationen kann der Zuschuss sogar bis zu 7 % betragen.

Die PKR ist keine beliebige Versicherung, sondern unsere Pensionskasse: eine genossenschaftsähnliche Einrichtung ohne Provisionsinteressen, mit schlanken Verwaltungsstrukturen und einem klaren Auftrag. Die PKR ist ausschließlich der Altersvorsorge freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet. Sie berücksichtigt schwankende Honorare, projektbezogene Beschäftigung und Phasen geringerer Auslastung. Und sie ist zugleich eine Würdigung der freien Arbeit.

Das Modell

Sobald Du Mitglied der PKR wirst, fließen 4 % Deines Honorars automatisch in die PKR-Altersvorsorge, und der MDR ergänzt Deine Sparleistung um weitere 4 %. Damit werden insgesamt satte 8 % Deines Honorars für das Alter gesichert. Und das PKR-Modell passt die Versorgung dynamisch an Deine Einnahmen an: mehr Vorsorge bei hohen Honoraren, weniger bei geringeren Einnahmen.

Wenn Du in der Künstlersozialkasse (KSK) oder in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig bist, bleibt es beim 4%-Beitrag der Auftraggebenden.

Der Eigenanteil beträgt ebenfalls 4 %, kann aber auf 7 % erhöht werden, wenn Du mehr für später zurücklegen möchtest.

Bist Du nicht sozialversicherungspflichtig und stellst Rechnungen, steigen sowohl der Arbeitgeberanteil als auch der Eigenanteil auf 7% Deines Honorars.

Kurz gesagt:

4 % gilt bei gesetzlicher Sozialversicherung bzw. KSK

7 % bei Selbstständigkeit ohne diese Absicherung.

Die Beiträge werden direkt vom MDR und allen anderen Rundfunkanstalten, für die Du tätig bist, einbehalten und an die PKR weitergeleitet.

Übrigens: Neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind außerdem über 500 Produktionsunternehmen Anstaltsmitglieder der PKR.

Dein angespartes Vorsorgevermögen ist dabei pfändungssicher und wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Leistungen für Hinterbliebene sind eingeschlossen.

Auszahlungsoptionen

Die PKR bietet mehrere Auszahlungsoptionen:

  • Lebenslange monatliche Rente – planbare Auszahlung für dauerhafte Absicherung. (Beantragung mind. 8 Wochen vor Auszahlungsbeginn)
  • Kapitalabfindung – einmalige Auszahlung der angesparten Summe, Fristen abhängig vom Eintritt (Mitgliedschaft 2003 oder früher: 3 Jahre vor dem gewünschten Auszahlungszeitpunkt beantragen)

Welche Variante sinnvoll ist, lässt sich nur im Zusammenspiel von Steuerrecht, Krankenversicherung und persönlicher Lebenssituation beantworten. Passend dazu legst Du die Art der Leistung erst fest, wenn Du sie abrufst. Da es sich um eine Betriebsrente handelt, gilt ein gesetzliches Mindestalter für den Rentenbeginn: Für alle Mitgliedschaften, die bis Ende 2011 begonnen haben, liegt das frühestmögliche Rentenalter bei 60Jahren; für alle Mitgliedschaften mit Beginn ab 2012 bei 62Jahren.

Für einen Anspruch auf Altersrente muss mindestens eine dreijährige Mitgliedschaft bestehen. Der Beginn der Rentenzahlung kann auf Wunsch auch verschoben werden, um z. B. von Rentenzuschlägen zu profitieren. Die Rentenzahlung beginnt spätestens im Alter von 70Jahren.

Besteuerung

Wie bei jeder betrieblichen Altersversorgung hängt die Besteuerung davon ab, ob die Beiträge in der Ansparphase bereits versteuert wurden (seht ihr auch auf der Monatsabrechnung). Sofern die Beiträge steuerfrei eingezahlt wurden, werden laufende Renten aus der PKR mit dem individuellen Einkommensteuersatz (also dem Durchschnittssteuersatz für euer gesamtes Einkommen) versteuert.

Da dieser im Ruhestand häufig niedriger ist als im Erwerbsleben, kann sich daraus eine geringere Steuerlast ergeben. Renten aus versteuerten Beiträgen werden mit einem pauschalen Ertragsanteil besteuert.

Auch Kapitalabfindungen werden differenziert behandelt:

  • Kapitalabfindung aus unversteuerten Beiträgen: Die Auszahlung wird in voller Höhe mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Kapitalabfindung aus bereits versteuerten Beiträgen: Bis zur Höhe der eingezahlten Beiträge bleibt die Auszahlung steuerfrei. Steuerpflichtig sind grundsätzlich nur Zinsen und Überschüsse. Bestand die Mitgliedschaft mindestens 12 Jahre, sind die Erträge steuerbegünstigt.

Kranken- und Pflegeversicherung

Für gesetzlich Krankenversicherte gelten Leistungen aus der PKR als betriebliche Altersversorgung. Auf dieser Grundlage sind sowohl Rentenzahlungen als auch Kapitalabfindungen beitragspflichtig.

  • Renten unterliegen den regulären Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt an die Krankenkasse abgeführt. Ein Trostpflaster: Seit 2020 gibt es für Pflichtversicherte einen Freibetrag (2026: 197,75 € pro Monat).
  • Kapitalabfindungen werden beitragsrechtlich auf 120 Monate (zehn Jahre) verteilt. Über diesen Zeitraum besteht Beitragspflicht; die Beiträge müssen selbst an die Krankenkasse überwiesen werden. Der Freibetrag gilt auch für Kapitalabfindungen.

Privat Krankenversicherte zahlen auf Leistungen aus der PKR keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung.

Bitte lasst euch zu Steuer und KV/PV individuell von der PKR beraten!

Fazit

Die Stärke der Pensionskasse Rundfunk liegt im Arbeitgeberzuschuss und der damit verbundenen Absicherung fürs Alter. Wer kein Mitglied der Pensionskasse Rundfunk ist, verzichtet auf Geld, das ihm zusteht. Lasst es nicht liegen!

Rainer Otto, PKR-Mitgliedervertreter im MDR