Im zurückliegenden halben Jahr haben wir mit der Geschäftsleitung das Freienstatut (die Grundlage der Arbeit der Freienvertretung) zum zweiten Mal evaluiert und auch einige Änderungen erreichen können. Das neue Freienstatut tritt nun zum 01.04.2026 in Kraft.
In insgesamt sechs Evaluierungsrunden mussten wir mit dem MDR um Verbesserungen ringen. Unser brennendstes Thema zuerst: eine qualitative Verbesserung der Einbeziehung hin zu Mitbestimmung oder vergleichbaren Vetorechten, wie sie Personalräte haben, konnten wir nicht erreichen. Die Begründungen für die Ablehnung seitens der Geschäftsleitung variierten: Einmal hieß es, dass es dem Geist des MDR-Staatsvertrages widerspräche, welcher die Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes mit ebensolchen Rechten für Freie im MDR ausdrücklich ausgeschlossen hat. Dann wurde die aktuelle medienpolitische Lage herangezogen und ein drittes Mal schließlich auf den erhöhten personellen Aufwand in der Verwaltung verwiesen. Zusammengefasst: Die Geschäftsleitung will es nicht!
Wir haben erreicht:
1. Ergänzungen bei den Einbeziehungstatbeständen: Wir werden nun auch beteiligt bei:
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
- im Rahmen des Transformationsmanagements
- der Evaluierung der Jobbörse für freie Mitarbeitende
- der Konfliktlösung im Rahmen des Konfliktmanagements (sofern Beteiligte die Mitwirkung der Freienvertretung wünschen)
Erweitert wurde zudem die Beteiligung an Auswahlgesprächen für Führungskräfte auf Hauptredaktionsleitende. Schließlich wurde eine Einbeziehung vereinbart bei der Entwicklung eines Verfahrens zur Wiederaufnahme der Tätigkeit nach langer Krankheit.
2. Bei Themen oder Sachverhalten, bei denen wir uns nicht mit der Geschäftsleitung auf eine Lösung einigen können, wird eine paritätisch besetzte Schiedskommission eingerichtet. Diese soll eine gemeinsame Empfehlung an den Intendanten erarbeiten. Falls dies nicht möglich ist, werden die verschiedenen Standpunkte beider Seiten vorgetragen. Das Letztentscheidungsrecht des Intendanten bleibt bestehen.
3. Der Schutz der Freienräte wurde verbessert. Nunmehr gilt der Schutz vor wesentlicher Einschränkung oder Beendigung während der Amtszeit und für zwei Jahre danach.
4. Schließlich wurde auch die Freienratsvergütung angepasst. Die Tariferhöhung vom 01.05.2025 wurde nachgeholt. Zudem wurde vereinbart, dass die Vergütung zukünftig mit der Mindesthonorarerhöhung steigt. Um die Anpassung an die letzte Tariferhöhung möglich zu machen, verzichtet die Freienvertretung zukünftig auf 62 Schichten jährlich und erkennt damit die aktuellen Sparnotwendigkeiten an. Eine weitere Reduzierung der Schichtzahl ist jedoch ausgeschlossen.
Weitere Änderungen:
- ausdrückliche Einbeziehung von ARD-Kultur in den Geltungsbereich des Freienstatutes
- Schaffung der Möglichkeit gemeinsamer Versammlungen freier und fester Beschäftigter (in Abstimmung mit den Personalräten)
- Wir erhalten detailliertere Angaben über die Zahl der freien Beschäftigten und deren Zusammensetzung
- Direktor:innen und Hauptredaktionsleiter:innen müssen nunmehr von sich aus regelmäßige Gespräche mit den Freienräte anbieten
- Die Größe des Freienrats Leipzig steigt um 2 auf 11 Mitglieder
