Eigene Einzahlungen zur Rentenversicherung

14. April 2026  

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können sinnvoll sein, um Rentenlücken zu schließen, Wartezeiten für die Rente zu erfüllen oder Rentenabschläge bei vorzeitigem Ruhestand auszugleichen. Dies ist für Personen über 16 Jahre möglich, die in Deutschland wohnen, nicht pflichtversichert sind und noch keine Regelaltersrente beziehen.

Das kann auch für diejenigen in freier Mitarbeit interessant sein, die Brutto=Netto-Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit haben oder durch Beschäftigungspausen nicht kalenderjährlich in der Rentenversicherung durchversichert oder (noch) nicht arbeitnehmerähnlich sind.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer können zwar eigentlich keine freiwilligen Beiträge leisten, ABER es gibt freie Mitarbeitende, die Mischeinkünfte erzielen, das heißt sowohl lohnsteuer- und sv-pflichtige Honorare als auch Brutto=Netto-Honorare aus selbständiger Tätigkeit erzielen. Hier kommt es auf die Entscheidung der Rentenversicherung an.

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