Beschäftigungsarten

Bei einer Tätigkeit für den MDR bis maximal 71 Tage, giltst du als geringfügig beschäftigt.

Bist du mindestens 72 Tage für den MDR tätig und erreichst nicht die Obergrenze der Sozialen Schutzbedürftigkeit, so bist du im Geltungsbereich des “Tarifvertrages für Freie Mitarbeiterinnen” (12aTV).

Arbeitest du 2 Jahre in Folge mindestens 110 Arbeitstage in einer nicht programmgestaltenden Tätigkeit, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen (Link ins Intranet) einen Antrag auf einen Bestandschutzvertrag (NPG) stellen.

Warst du 20 Jahre wiederkehrend für den MDR überwiegend programmgestaltend tätig, kannst du seit dem 01.01.2021 einen Antrag auf einen Bestandschutzvertrag (PG) stellen. Das nähere Verfahren ist in Anlage 1 des Tarifvertrages (Link ins Intranet) geregelt.