Angebotsgarantie

Die Angebotsgarantie ist Teil des Bestandschutz-Tarifvertrages (BTV).

Mit der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zum BTV haben die Freien Mitarbeiterinnen ab dem Jahr der Feststellung einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Honorarrahmenvertrages mit einer Angebotsgarantie.

Die Angebotsgarantie bemisst sich in Geld und beträgt:

  • 85% der durchschnittlichen Honorareinkünfte beim MDR in nicht programmgestaltenden Tätigkeiten auf der Basis von Honorarverträgen der beiden Jahre, die Zugang zum bestandsgeschützten Kreis verschaffen.
  • 70% nach 20 Jahren bzw. 80% nach 25 Jahren in programmgestaltender Tätigkeit. Dabei werden die durchschnittlichen Honorareinkünfte der letzten zwei Jahre in programmgestaltender Tätigkeit zur Berechnung der Höhe der Angebotsgarantie herangezogen.

Honorareinkünfte sind die auf der Basis von Honorarverträgen beim MDR erzielten Bruttovergütungen ohne gesonderte Kostenerstattung. Kostenerstattungen (z. B. Reisekosten) gehören nicht zu den Honorareinkünften. Ebenso nicht zu den Honorareinkünften zählen Ersatzleistungen, wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld oder die Urlaubsvergütung.

zuletzt geändert: 24.01.2024