Achtung: Nur weil der MDR regelmäßig die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzieht, bedeutet das noch lange nicht, dass ihr im Fall der Fälle auch ALG I bekommt.
Grundsätzlich müsst ihr nämlich in den 30 Monaten vorher mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein – ob das der Fall war, ist bei tageweiser An- und Abmeldung nicht immer auf Anhieb zu erkennen. In manchen Fällen genügt auch eine kurze Anwartschaft.