Arbeitslosenversicherung

Wer sozialversicherungspflichtig für den MDR tätig ist, für den werden in der Regel auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.

Aber Achtung: Nur weil der MDR regelmäßig die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzieht, bedeutet das noch lange nicht, dass ihr im Fall der Fälle auch ALG I bekommt.

Die wichtigsten Kriterien dafür sind: Anwartschaftszeiten, arbeitslosenversicherungspflichtige Zeiten und eine Mitteilung einer Beschäftigungslosigkeit. Die Arbeitsagentur hat das auf ihrer Internetseite zusammengefasst:

Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Anwartschaftszeit bedeutet grundsätzlich: Ihr müsst in den 30 Monaten vorher mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein – ob das der Fall war, ist bei tageweiser An- und Abmeldung nicht immer auf Anhieb zu erkennen. In manchen Fällen kommt auch eine verkürzte Anwartschaft in Frage.

Schwierig ist in der Regel die Anwartschaftszeit zu erfüllen bei selbstständiger Tätigkeit oder solcher ohne Durchversicherung. In diesen Fällen würden wir empfehlen, die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu prüfen.

Zudem bedarf es einer Mitteilung der Beschäftigungslosigkeit. Diese kann aufgrund einer Beendigungsmitteilung oder bei einer Unterbrechung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens einem Monat erfolgen und wird von der Abteilung Honorare auf Antrag ausgestellt.

zuletzt geändert: 27.03.2025