Was der Arbeitnehmerin die Kündigung, ist der Freien Mitarbeiterin die Beendigungsmitteilung. Sie muss fristgemäß schriftlich erfolgen (siehe Beendigung freie Mitarbeit). Hält sich der MDR nicht dran, muss er ggf. eine Ausgleichszahlung leisten.
Was der Arbeitnehmerin die Kündigung, ist der Freien Mitarbeiterin die Beendigungsmitteilung. Sie muss fristgemäß schriftlich erfolgen (siehe Beendigung freie Mitarbeit). Hält sich der MDR nicht dran, muss er ggf. eine Ausgleichszahlung leisten.