Beendigungsmitteilung

Was der Arbeitnehmerin die Kündigung, ist der frei Mitarbeitenden die Beendigungsmitteilung. Sie muss fristgemäß schriftlich erfolgen und es muss ein Gespräch – auf Wunsch mit Beteiligung des Freienrates – stattfinden (siehe Beendigung freie Mitarbeit). Hält sich der MDR nicht daran, ist die Beendigung (zumindest vorerst) unwirksam.

zuletzt geändert: 27.03.2025