MDR-Honorare sind Bruttohonorare. Das heißt, Selbstständige müssen die Umsatzsteuer abführen, bei abhängig Beschäftigten führt der MDR die Lohnsteuer und die Sozialabgaben ab.
Für Zuschläge gilt: Anders als bei fest Mitarbeitenden sind es leider keine “Zuschläge”, sondern Honorare, die zwar wie Zuschläge auf das Tages- bzw. Schichthonorar draufkommen, aber voll abgabenpflichtig sind.