Einsatzplanung

Einsätze in freier Mitarbeit werden zwischen dem beauftragenden Bereich und den Freien Mitarbeiterinnen vereinbart.
Dabei gibt die Mitarbeiterin in einem je nach beauftragenden Bereich festgelegten Rhythmus im Vorfeld ihre Verfügbarkeiten an die Disposition ab, die dann die Einsätze plant, um der Freien Mitarbeiterin Einsatzvorschläge zu machen. Diese Einsatzvorschläge müssen dann durch die Freie Mitarbeiterin bestätigt werden.

Die Freie Mitarbeiterin muss informiert werden, ob es sich um eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit im Sinne der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht handelt. Der Bereich des MDR, der die Freie Mitarbeiterin erstmalig beschäftigt, wird ihr Stammbereich. Dieser ist ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Beschäftigung. Die Freie Mitarbeiterin kann jedoch auch für alle anderen Bereiche des Hauses tätig werden. Die Beschäftigung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage von Einzelhonorarverträgen. In jedem Fall ist vor dem Einsatz zwischen dem beauftragenden Bereich und der Freien Mitarbeiterin Einvernehmen über alle wesentlichen Punkte des Vertrages zu erzielen (insbesondere Art und Umfang der Leistung, Honorarhöhe, Erwerb von Rechten etc.).