Einsatzplanung

Einsätze in freier Mitarbeit werden zwischen beauftragenden Bereich und freien Mitarbeitenden einvernehmlich vereinbart. Dabei gibt es ein festgelegtes Verfahren (siehe auch Dienstansweisung zur Beschäftigung freier Mitarbeitender):

  1. freie Mitarbeitende geben in einem je nach beauftragenden Bereich festgelegten Rhythmus im Vorfeld ihre Verfügbarkeiten an die Disposition ab,
  2. die Dispostion des Bereichs plant die Einsätze und macht den freien Mitarbeitenden Einsatzangebote,
  3. Diese Einsatzangebote müssen dann durch die freie Mitarbeitenden bestätigt (oder abgelehnt) werden.

Seit 2025 soll die Abgabe von Verfügbarkeiten sowie die Bekanntgabe und die Bestätigung von Einsatzangeboten über das Produktionsplanungssystem PPS ELLEN erfolgen.

Grundsätzliches: Freie Mitarbeitende sind nicht verpflichtet, Vertragsangebote des MDR anzunehmen. Sie entscheiden frei über die Abgabe bzw. Annahme eines Vertragsangebotes. Die Beschäftigung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage von Einzelhonorarverträgen. In jedem Fall ist vor dem Einsatz zwischen beauftragenden Bereich und freien Mitarbeitenden Einvernehmen über alle wesentlichen Punkte des Vertrages zu erzielen (insbesondere Art und Umfang der Leistung, Honorarhöhe, Erwerb von Rechten etc.). Freie Mitarbeitende müssen informiert werden, ob es sich bei einer Tätigkeit um eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit im Sinne der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht handelt. Der Bereich des MDR, der eine freie Mitarbeiterin erstmalig beschäftigt, wird ihr Stammbereich. Dieser ist ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Beschäftigung. Die freie Mitarbeiterin kann jedoch auch für alle anderen Bereiche des Hauses tätig werden. Ändert sich der Bereich der überwiegenden Beschäftigung, wechselt auch der Stammbereich.

zuletzt geändert: 26.08.2026