Freiwillige Krankenversicherung

Freiwillig versichern können sich alle, die direkt vor dem Beginn der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und nicht versicherungspflichtig sind.

Das sind zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer*innen, wenn sie ein Jahr lang regelmäßig ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 5.362,50 Euro* (Stand 2022) verdienen,
  • Selbstständige,
  • Studentinnen und Studenten, die nicht pflichtversichert sein können – zum Beispiel Studierende ab dem 30. Geburtstag,
  • Rentner*innen, die nicht pflichtversichert sein können, etwa weil dafür Vorversicherungszeiten fehlen,
  • Beamte und Pensionäre,
  • Kinder und Jugendliche, wenn sie nicht familienversichert sein können,
  • Personen, die nicht erwerbstätig sind, zum Beispiel Hausfrauen und Hausmänner.

*Dieser Wert ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze. Die freiwillige Versicherung beginnt zum 1. Januar des Folgejahres. Allerdings nur dann, wenn das Arbeitsentgelt dann ebenfalls noch über der dann gültigen Versicherungspflichtgrenze liegt. (Quelle: TK)