Folgende Gesetze gelten ausdrücklich nicht nur für “echte” Arbeitnehmerinnen,
sondern auch für arbeitnehmerähnliche Personen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, alias “Antidiskriminierungsgesetz”)
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz (deswegen sind die Arbeitsgerichte für uns zuständig)
- Pflegezeitgesetz
- Bildungsurlaubsgesetz
- Bundesurlaubsgesetz (ist aber nicht so wichtig, weil ja der Urlaub bei uns durch den Tarifvertrag geregelt ist)
- Bundesdatenschutzgesetz
- seit 2018 auch das Mutterschutzgesetz, wenn auch nur eingeschränkt.
(schwangere Freie dürfen mit spezieller Genehmigung Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und Überstunden machen)
Nur für Arbeitnehmer, nicht für arbeitnehmerähnliche Personen gelten dagegen u.a.:
- Kündigungsschutzgesetz (der einzig wahre Grund, Freie zu beschäftigen)
- Arbeitszeitgesetz (Acht-Stunden-Tag und Pausen – da haben wir einiges über den Tarifvertrag aufgefangen)
Irgendwie dazwischen sind z. B.
- SGB IX (Schwerbehinderung). Das gilt zwar für schwerbehinderte Menschen und bietet Rechte für “Beschäftigte”, aber alle dort geregelten Vorteile am Arbeitsplatz gelten nicht, denn “Arbeitsplätze sind Stellen” und Stellen haben wir ja gerade nicht.
- Landesgleichstellungsgesetz. Das gilt zwar für Männer und Frauen, aber alle Maßnahmen zur Frauenförderung (Frauenförderplan) haben mit Stellen zu tun.