Honorarabrechnung

Die Honorarabrechnung erfolgt monatsweise rückwirkend. Um den 15. des Folgemonats erhält die freie Mitarbeiterin eine Vergütungsmitteilung, in der die honorierten Leistungen, die vorgenommenen Abzüge sowie die zugrundeliegenden Abzugsmerkmale dokumentiert werden. Zahlungen kann es innerhalb eines Monats mehrere geben. Grundsätzlich gibt es eine Zahlung mit der Monatsabrechnung (zwischen 10. und 15. des Folgemonats). Zusätzlich kann es bis zu drei Abschlagszahlungen (in der Regel wöchentlich) zwischendurch geben.