Honorare

Die Honorare werden für jeden Einsatz in den jeweiligen Einzelhonorarverträgen vereinbart. Vertragsgrundlage für die Zusammenarbeit sind der Tarifvertrag über die Urheberrechte freier Mitarbeiterinnen sowie die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Mitwirkende. Soweit die Mitwirkende in Erfüllung des Vertrages Urheber- und verwandte Schutzrechte erwirbt, gilt auch der Tarifvertrag über die Urheber- und verwandten Schutzrechte der Mitwirkenden des MDR. Im Honorartarifvertrag sind Mindestvergütungen für die jeweiligen Tätigkeiten beim MDR festgelegt.