Bei überwiegend selbstständiger Tätigkeit als Künstler und Publizist haben Freie Mitarbeiterinnen auch die Möglichkeit, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden. Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.