Mehrarbeit

Ein Tagessatz gilt im Regelfall für maximal 8 Stunden plus Pausenzeiten. Wird mehr gearbeitet, muss mehr gezahlt werden. Abgerechnet wird dabei meist im Viertelstundentakt, pro 15 Minuten gibt es 1/32 des Tagessatzes.

Achtung: Das gilt nur für Dienste, nicht Beiträge!