Nachwirkung

Als Nachwirkung bezeichnet man üblicherweise die Fortgeltung eines Tarifvertrages nach der Kündigung (beim MDR “Beendigung”) bis zum Abschluss einer neuen Regelung. Eine solche Nachwirkung von Tarifverträgen ist allgemein üblich.

Mitunter versteht man unter Nachwirkung auch den “nachgehenden Leistungsanspruch” in der Krankenversicherung.