Nicht programmgestaltende Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die nicht dem Charakter der Programmgestaltung entsprechen, bei der also freie Mitarbeiter*innen NICHT ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen.
Die Unterscheidung zwischen programmgestaltenden und nicht programmgestaltenden Mitarbeitenden geht auf die sogenannte Rundfunkfreiheit zurück. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) bietet den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Möglichkeit, zur Erfüllung des gesetzlichen Programmauftrages neben Arbeitnehmer*innen auch freie Mitarbeitende einzusetzen, um dem programmlichen Abwechslungsbedürfnis auch personell gerecht werden zu können.
Die Unterscheidung, inwieweit eine Tätigkeit programmgestaltend ist, ist oft schwierig und mitunter auch umstritten.
Vom MDR als nicht programmgestaltende Tätigkeiten akzeptiert sind die Tätigkeiten des Bestandsschutzvertrags für nicht programmgestaltende Tätigkeiten – BTV (NPG):
- FS Ansager ohne eigenen Text
- FS Archivar/Dokumentar
- FS 1. Aufnahmeleiter
- FS Aufnahmeleiter
- FS Aufnahmeleiterassistent
- FS Beleuchter
- FS Beleuchtungsmeister
- FS Bildingenieur
- FS Bildmischer
- FS Bildtechniker
- FS Bühnenmeister
- FS Bühnentechniker
- FS Choreographie Assistent
- FS Cutter
- FS EB-Techniker
- FS Garderobier
- FS Grafiker
- FS 1. Kameramann Studio/AÜ
- FS Kameramann
- FS Kostümbildner
- FS Kostümbildassistent
- FS 1. Maskenbildner
- FS Maskenbildner
- FS MAZ-Techniker
- FS Moderator ohne Eigentext
- FS Nachrichtensprecher Off – ohne eigenen Text
- FS Nachrichtensprecher On – ohne eigenen Text
- FS Producer
- FS Produktionsleiter Film
- FS Produktionsleiter
- FS Produktions-Assistent
- FS Produktionshilfe
- FS Redaktionsassistent
- FS Regieassistent
- FS Senderegie
- FS Requisiteur
- FS Souffleuse
- FS Sprechen unter Bild
- FS Standfotograf
- FS Szenenbildner
- FS Ton-Assistent
- FS Toningenieur
- FS Tontechniker
- FS Veranstaltungstechniker
- HF Allg. Hilfstätigkeit
- HF Ansager
- HF Archivar/Dokumentar
- HF Aufnahmeleiter
- HF Nachrichtensprecher – ohne eigenen Text
- HF Rechercheur
- HF Redaktionsassistent
- HF Regieassistent
- HF Sprecher
- HF Technischer Assistent
- HF Toningenieur
- HF Techniker
- TM Grafiker Multimedia
- TM Producer Multimedia
- TM Redaktionsassistent
- K Produktionspersonal
- K sonstige Leistung
- K sonst. Mitwirkender