Die Pensionskasse Rundfunk bietet die Möglichkeit zur Altersvorsorge über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Durch die Rundfunkanstalten erfolgt dazu eine Beitragsbeteiligung (Auftraggeberanteil), das heißt die Rundfunkanstalten leisten einen Zuschuss zu den Beiträgen der freien Mitarbeiterin. Die Mitarbeiterin selbst kann entweder 4% oder 7% des eigenen Honorars in die Pensionskasse einzahlen. Der Sender zahlt 4% dazu. Nähere Informationen dazu gibt es unter: http://www.pensionskasse-rundfunk.de