Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern. Dazu gehören Arbeitsbedingungen wie etwa Löhne, Gehälter, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch.
Welche Tarifverträge gelten für die Freie Mitarbeit beim MDR?
- Tarifvertrag für Freie Mitarbeiterinnen des Mitteldeutschen Rundfunks (TVF)
- Tarifvertrag über die Gewährung von Bestandsschutz für arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiterinnen des MDR (Bestandsschutztarifvertrag)
- Zugangsvoraussetzung für nicht Programmgestaltende: 110 Arbeitstage bei 2 Jahren in Folge
- Zugangsvoraussetzung für Programmgestaltende: 20 bzw. 25 Jahre wiederkehrend im Sinne der Arbeitnehmerähnlichkeit
- Tarifvertrag über die Mindestvergütung für arbeitnehmerähnliche Personen des MDR (Honorartarifvertrag)
- Tarifvertrag über die Urheberrechte freier Mitarbeiter des MDR (Urhebertarifvertrag)
- Tarifvertrag über die Urheber- und verwandten Schutzrechte der Mitwirkenden des MDR (Mitwirkendentarifvertrag)
Beachtet bitte die jeweiligen aktuellen Ergänzungen bzw. Änderungstarifverträge unter Dokumente