Urlaubsanspruch haben die Mitarbeiterinnen, die wirtschaftlich abhängig oder sozial schutzbedürftig im Sinne des 12a TVG (arbeitnehmerähnlich) für den MDR tätig und an mindestens 72 Tagen für ARD-Anstalten aufgrund vertraglicher Verpflichtungen tätig sind.
Der Jahresurlaub beträgt:
- 32 Kalendertage nach 1 Jahr
- 37 Kalendertage nach 5 Jahren
- 42 Kalendertage nach 10 Jahren wiederkehrender Tätigkeit für den MDR.
Kolleginnen mit Behinderungen haben einen zusätzlichen Anspruch von 5 Kalendertagen im Jahr.
Urlaub ist spätestens vier Wochen vor Urlaubsantritt auf dem entsprechenden Formular des MDR anzuzeigen. Das Antragsformular findet ihr im Intranet-Formularportal unter U wie Urlaubsvergütung freie Mitarbeiter.
Der Urlaub ist innerhalb des laufenden Kalenderjahres und spätestens bis zum 30. April des folgenden Jahres zu nehmen und zu gewähren, andernfalls verfällt er.