Die Freie Mitarbeiterin erhält vom MDR für jeden Urlaubstag eine Urlaubsvergütung von 0,3 % ihrer Vorjahresbezüge. Die Urlaubsvergütung wird abrechnungsmäßig wie eine Honorarzahlung im Urlaubszeitraum behandelt.
Mehr siehe Urlaubsanspruch.
Die Freie Mitarbeiterin erhält vom MDR für jeden Urlaubstag eine Urlaubsvergütung von 0,3 % ihrer Vorjahresbezüge. Die Urlaubsvergütung wird abrechnungsmäßig wie eine Honorarzahlung im Urlaubszeitraum behandelt.
Mehr siehe Urlaubsanspruch.