Zuschläge

Anders als bei fest Mitarbeitenden sind es leider keine „Zuschläge“, sondern Honorare, die zwar wie Zuschläge zum Tages- bzw. Schichthonorar hinzukommen, aber voll abgabenpflichtig sind. Darunter zählen für freie Mitarbeiterinnen das Feiertagshonorar, das Nachthonorar und das Sonntagshonorar.