Rücklauf von Dokumenten an die Abteilung Honorare

15. April 2024  

Die Abteilung Honorare hat uns um die Veröffentlichung nachfolgender Hinweise gebeten. Damit soll die Bearbeitung von Verträgen, Anträgen und anderen Formularen verbessert und beschleunigt werden und die Mitarbeitenden entlastet:

Um Honorarverträge, Anträge für soziale Leistungen wie bspw. Urlaubsvergütung oder Leistungen im Krankheitsfall und diverse Fragebögen, so schnell und unbürokratisch wie möglich bearbeiten zu können, bietet die Abteilung Honorare auch die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung solcher Dokumente. Dazu müssen jedoch bestimmte Mindeststandards eingehalten werden:

Honorarverträge
Bei Honorarverträgen handelt es sich um Schriftgut, welches revisionssicher archiviert werden muss. Für die Weiterbearbeitung ist es daher erforderlich, dass die Dokumente in einer guten Qualität und vor allem vollständig übermittelt werden: der sich auf dem Honorarvertrag befindliche Barcode muss leserlich sein, Passagen oder Zeilen dürfen nicht verschwommen oder verzerrt sein, gleiches gilt für Schatten oder Knicke, die den Text unleserlich machen. Beim Abfotografieren ist sicherzustellen, dass nicht der Tisch oder die Unterlage, sondern das Dokument bei ausreichenden Lichtverhältnissen abfotografiert wird. Elektronisch übermittelte Verträge, die nicht den erforderlichen Mindestqualitätsstandards entsprechen, können nicht akzeptieren werden.

Anträge & Fragebögen
Fragebögen und Anträge für soziale Leistungen können nicht bearbeitet werden, wenn diese unvollständig ausgefüllt sind. Deshalb sollten sämtliche Dokumente auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden, bevor diese per E-Mail oder postalisch übermittelt werden. Erforderliche Rückfragen sowie der Bearbeitungsmehraufwand beanspruchen zeitliche Ressourcen und können mitunter auch die Auszahlung der beantragten Leistungen verzögern.