Autor*innenrechte stärken: Der Beirat der Intendantin

15. Februar 2022  

Der MDR hat keine Redaktionsvertretung, im Gegensatz zu den meisten anderen ARD-Anstalten. Dafür hat die Intendantin einen “Beirat zur Lösung von Programmkonflikten und zur Bewahrung der inneren Rundfunkfreiheit im MDR” eingesetzt. Er befasst sich mit konkreten Versuchen der Einflussnahme auf die Berichterstattung von außen, aber auch wenn sie von Redaktionsleitern ausgehen. Außerdem setzt er sich für die Wahrung der Autorenrechte ein.

So nüchtern das klingt: Da ist durchaus Musik drin. Denn über Einzelfälle hinaus nimmt der Beirat auch öffentlich Stellung für die Pressefreiheit und wehrt sich gegen Diffamierungen von Journalistinnen und Journalisten. Ebenso schaltet er sich in medienpolitische Diskussionen ein und macht beispielsweise darauf aufmerksam, dass Gremienbesetzungen und die Höhe des Rundfunkbeitrages durchaus Einfluss auf die innere Rundfunkfreiheit und die Art der Berichterstattung haben können.

Aktuell hat der Beirat einen Leitfaden zur Wahrung der Autor*innenrechte erstellt, der den Redaktionen als Handreichung dienen soll. Denn noch ist nicht zu allen Redaktionen durchgedrungen, dass die geistige Leistung von Autoren nicht beliebig oder gar sinnwidrig weiterverwertet werden darf.

Dem Beirat gehören 17 – davon 14 gewählte – Mitglieder an (derzeit ist ein Platz unbesetzt). Zudem arbeitet die Juristische Direktion dort mit, ebenso zwei von der Intendantin entsandte Redaktionsleiter:innen.

Übrigens: Nur der MDR hat einen Beirat für die Innere Rundfunkfreiheit, alle anderen Sender haben Redaktionsvertretungen, welche in den jeweiligen Staatsverträgen verankert sind. Da es eine solche staatsvertragliche Regelung für den MDR nicht gibt, ist die Grundlage beim MDR eine Dienstanweisung der Intendantin.

Der Beirat ist unter der E-Mail-Adresse beirat@mdr.de zu erreichen. Weiter Informationen findet ihr unter http://intra/der-mdr/intendanz/intendantin/beirat/index.html.

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