Wer als freier Mitarbeitender für verschiedene Häuser im öffentlich-rechtlichen Kosmos (außer ZDF) tätig ist, der hat möglicherweise Anspruch auf Ergänzungsurlaubsgeld. Nämlich dann, wenn er (beispielsweise beim MDR) Urlaubsgeld bezieht und im Vorjahr auch Honorare z.B. beim Deutschlandradio erwirtschaftet hat.
Das Prozedere geht so: Man sendet seine Urlaubsbewilligung (sie kann nach den Urlaubstagen über die zuständigen Sachbearbeiter angefordert werden) oder eine Kopie der Monatsabrechnung, auf der die Urlaubstage verzeichnet sind, an die weitere Anstalt, für die man tätig war. Die freundlichen MitarbeiterInnen dort prüfen den Antrag und berechnen die Höhe des auszuzahlenden Ergänzungsurlaubsgeldes, was dann in den meisten Fällen binnen weniger Tage auf dem Konto ankommt. Das sind (je nach erwirtschafteten Honoraren) keine Riesensummen, aber da kann schon mal ein opulentes Essen mit dem Urlaubspartner finanziert werden oder ein Abo bzw. eine Spende bei erfrischenden journalistischen Formaten wie KATAPULT, Riffreporter oder Dekoder.
Lange strittig war, ob in die Berechnungsbasis für das Urlaubsgeld (und anderer tariflicher Leistungen) auch Wiederholungsvergütungen einfließen. Nach einer Klage von DJV und ver.di gegen die Praxis des Deutschlandradios wurde vor Kurzem vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt festgestellt, dass die Wiederholungshonorare mit einfließen müssen, auch für einen bestimmten Zeitraum rückführend. Wie das genau geregelt sein wird, steht noch nicht fest.
Und offen ist auch, ob das Urteil Konsequenzen z.B. für die Anerkennung der Wiederholungsvergütungen bei anderen Anstalten hat. Im ver.di-Magazin “M” erklärte der regional zuständige Geschäftsführer Köln-Bonn-Leverkusen Daniel Kolle: “Für Kreative gehören urheberrechtliche Vergütungen zur Entlohnung für ihre kreativen Arbeitsleistungen und müssen dementsprechend in jeder Hinsicht respektiert werden. Dieser Grundsatz muss nun auch bei anderen Rundfunkanstalten der ARD unbestreitbar angewandt werden.”
Ergänzungsurlaub bei Tätigkeit in mehreren ARD-Anstalten
18. April 2024