Elternzeit

Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Da freie Mitarbeiterinnen keine Arbeitnehmer sind, besteht auch kein Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem MDR. Aber: Freie Mitarbeiterinnen haben gleichwohl Anspruch auf Elterngeld gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).