Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge ist über die Pensionskasse Rundfunk sowie das Presseversorgungswerk möglich. Diese bieten die Möglichkeit zur Altersvorsorge über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Der MDR hat allerdings 2021 beschlossen, ab 01.01.2022 nur noch Neuabschlüsse in der Pensionskasse Rundfunk zu bezuschussen und keine im Presseversorgungswerk mehr (die Bezuschussung von Altverträgen im Presseversorgungswerk wird jedoch fortgeführt – siehe unten).

Pensionskasse Rundfunk
Bei der Pensionskasse erfolgt durch die Rundfunkanstalten eine Beitragsbeteiligung (Auftraggeberanteil), d.h. die Rundfunkanstalten leisten einen Zuschuss zu den Beiträgen der Freien Mitarbeiterinnen in Höhe von 4% ihrer Honorare (bzw. 7% der Honorare bei selbstständiger Tätigkeit ohne gesetzlicher Rentenversicherung oder Rentenversicherung über die Künstersozialkasse KSK). Die Mitarbeiterin selbst kann entweder 4% oder 7% des eigenen Honorars in die Pensionskasse einzahlen. Nähere Informationen dazu erhaltet ihr unter http://www.pensionskasse-rundfunk.de.

Presseversorgungswerk
Verträge beim Presseversorgungswerk werden vom MDR nur noch dann bezuschusst, wenn der Vertrag und die Tätigkeit für den MDR bereits vor dem 1.1.2022 bestand oder der Vertrag in einer anderen ARD-Anstalt begründet wurde. Infos zum Pressversorgungswerk erhaltet ihr unter http://www.presse-versorgung.de.

zuletzt geändert: 27.03.2025