Betriebliche Altersvorsorge ist über die Pensionskasse Rundfunk sowie das Presseversorgungswerk möglich. Diese bieten die Möglichkeit zur Altersvorsorge über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Der MDR hat allerdings im Sommer 2021 beschlossen, ab 1.1.2022 nur noch Neuabschlüsse in der Pensionskasse Rundfunk zu bezuschussen (die Bezuschussung von Altverträgen im Presseversorgungswerk wird fortgeführt).
Pensionskasse Rundfunk
Bei der Pensionskasse erfolgt durch die Rundfunkanstalten eine Beitragsbeteiligung (Auftraggeberanteil), d. h. die Rundfunkanstalten leisten einen Zuschuss zu den Beiträgen der Freien Mitarbeiterinnen in Höhe von 4% ihrer Honorare. Die Mitarbeiterin selbst kann entweder 4% oder 7% des eigenen Honorars in die Pensionskasse einzahlen. Nähere Informationen dazu erhaltet ihr unter: http://www.pensionskasse-rundfunk.de
Presseversorgungswerk
Alternativ haben Freie Mitarbeiterinnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich beim Versorgungswerk der Presse (Presse-Versorgung) zu versichern. Das Versorgungswerk versichert Journalistinnen und Personen aus der Kommunikations- und Medienbranche im Bereich der Alters-, Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge. Auch hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragsbeteiligung der Rundfunkanstalten erfolgen. Nähere Informationen dazu erhaltet ihr unter: http://www.presse-versorgung.de