Beendigung freie Mitarbeit

Es gehört leider zum arbeitsrechtlichen Status frei Mitarbeitender dazu, dass das Beschäftigungsverhältnis vom MDR beendet werden kann. Damit dies nicht völlig willkürlich passieren kann, gibt es zumindest für die arbeitnehmerähnlichen Freien tariflichen Schutz mit Mindestankündigungsfristen sowie weitere vom MDR einzuhaltende Regularien.

Will der MDR eine freie Mitarbeit beenden, muss er dies schriftlich und fristgemäß mitteilen. Die Frist für diese Mitteilung bemisst sich nach der bisherigen Beschäftigungszeit für den MDR in wiederkehrender Tätigkeit (an mindestens 72 Tagen im Kalenderjahr) und beträgt nach:

1 Jahr – 1,5 Monate
5 Jahren – 3 Monate
10 Jahren – 6 Monate
15 Jahren – 8 Monate
20 Jahren – 12 Monate
jeweils zum Monatsende.

Außerdem muss der MDR ein Gespräch vereinbaren. Zu diesem Gespräch ist schriftlich unter Angabe des Grundes (Beendigung der Tätigkeit) einzuladen. Zudem muss der MDR darauf hinweisen, dass die/der Beschäftigte ein Mitglied der Freienvertretung hinzuziehen kann. Hält der MDR diese Formalien nicht ein, ist die Beendigung (zumindest vorerst) unwirksam.

Endet ein Honorarrahmenvertrag und der MDR möchte die Beschäftigung nicht fortführen, kann er nicht einfach den Vertrag auslaufen lassen, sondern muss eine Beendigungsmitteilung gemäß oben genannter Regeln aussprechen.

Nach 15 Jahren wiederkehrender Tätigkeit ist der MDR im Falle einer bevorstehenden Beendigung der Tätigkeit verpflichtet, alternative Einsatzangebote bzw. für die weitere Beschäftigung notwendige Fort- und Weiterbildungsangebote zu prüfen.

Nach 15 Jahren wiederkehrender Tätigkeit und insgesamt mindestens 25 Beschäftigungsjahren in Folge kann die Tätigkeit der Freien Mitarbeiterin beim MDR nur aus einem wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB beendet werden. Eine Beendigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB ist ggf. nicht an oben genannte Fristen gebunden.

Wir empfehlen, im Fall einer Beendigung sich anwaltlich beraten zu lassen.

zuletzt geändert: 27.03.2025