Effektivhonorar

Als Effektivhonorar bezeichnet man das tatsächlich gezahlte Honorar (im Gegensatz zum im Tarifvertrag stehenden Mindesthonorar).

Die Höhe des Effektivhonorars entsteht grundsätzlich durch eine Vereinbarung zwischen Abteilung und der freien Mitarbeiterin. In vielen Bereichen gibt es aber Standardhonorare für bestimmte Tätigkeiten.

Seit 2017 können Effektivhonorare unter bestimmten Umständen dynamisiert werden, d. h. sie werden entsprechend der von den Gewerkschaften mit dem MDR ausgehandelten Tariferhöhung erhöht.