siehe Feiertagshonorar
Anders als bei fest Mitarbeitenden handelt es sich hier leider nicht um einen „Zuschlag“, sondern um ein Honorar, das zwar wie ein Zuschlag zum Tages- bzw. Schichthonorar hinzukommt, aber voll abgabenpflichtig ist.
siehe Feiertagshonorar
Anders als bei fest Mitarbeitenden handelt es sich hier leider nicht um einen „Zuschlag“, sondern um ein Honorar, das zwar wie ein Zuschlag zum Tages- bzw. Schichthonorar hinzukommt, aber voll abgabenpflichtig ist.