Freienstatut

Zur Vertretung der Interessen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Mitteldeutschen
Rundfunk (einschließlich Kinderkanal von ARD und ZDF) erlässt die Intendantin bzw. der Intendant des MDR mit Zustimmung des Verwaltungsrates gemäß § 35 Abs. 3 des MDR Staatsvertrages ein Freienstatut.

Es legt insbesondere die Modalitäten der Wahl sowie die Rechte und Pflichten der Freienvertretungen und ihrer Mitglieder fest.

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