Nicht zu verwechseln mit der Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung, bei der es darum geht, ob man sozialversicherungspflichtig ist oder auch nicht (bei Selbständigen).
Über eine Statusklage entscheidet ein Arbeitsgericht die Frage: Bin ich fest oder frei? Weil die ARD in den 70er/80er Jahren durch eine Welle von Festanstellungsklagen traumatisiert wurde und auch heute die Stellenpläne um fast jeden Preis geschützt werden sollen, verteidigt sich der MDR dagegen mit aller Macht – schon insofern sollte für einen Freien die Statusklage nur das letzte Mittel sein.
Generell kann man sagen: Für programmgestaltende Mitarbeiter sind die Chancen in der Regel schlecht, aber für nicht-programmgestaltende gut, spätestens seit verschiedenen Grundsatzurteilen.
Wer sich ernsthaft mit einer Statusklage liebäugelt, kann gerne deswegen die Freienvertretung ansprechen – aber sollte unbedingt einen versierten Arbeitsrechtler fragen.